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Elektroauto minus Batterie

30.04.2012 12:02 Uhr

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Elektroauto minus Batterie

Jahressteuergesetz 2013 | Ein Entwurf des Finanzministeriums sieht vor, das Einkommensteuergesetz zu ändern. Dann würde sich bei Privatnutzung eines E-Autos der Listenpreis um den Wert der Akkus reduzieren.

— Täuscht der Eindruck oder liegt die praktische Umsetzung der Elektromobilität wie unter einer Schicht aus Mehltau? Zumindest tut sich zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine breite Lücke auf. Es rauscht täglich im Blätterwald, fast hat man sich schon daran gewöhnt, doch auf der Straße ist weit und breit kein Elektroauto zu sehen.

Schuld daran ist jeder und keiner. Doch die Probleme liegen möglicherweise nicht nur bei der Politik (keine Ansagen zur Entwicklung der Infrastruktur, fehlende Kaufpreissubventionen), bei den Herstellern (zu wenig Angebote, zu teuer, Reichweiten zu gering), der Öl-Lobby (Verbrennungsmotoren sind noch lange nicht am Ende, Elektroautos sind unsicher und auch umweltschädlich), sondern auch bei unseren lieb gewonnenen Gewohnheiten und Vorurteilen. Frage: Wer ist den Opel Ampera schon zur Probe gefahren?

Geplante Änderung | Wie auch immer, ausgerechnet das Bundesfinanzministerium setzt nun mit seinem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2013, Bearbeitungsstand 5. März 2012, ein klares Signal in Richtung Elektromobilität. Dort ist nämlich die Änderung des § 6 Absatz 1 Einkommensteuergesetz wie folgt vorgesehen: „… bei der privaten Nutzung eines Elektrofahrzeugs im Sinne des § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist der Listenpreis des Elektrofahrzeugs um die darin enthaltenen Kosten des Akkumulators im Zeitpunkt der Erstzulassung des Elektrofahrzeugs zu mindern.“

Definition von Elektrofahrzeug | Klar? Der Verweis auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz dürfte Streitigkeiten zur Frage, was nun als Elektrofahrzeug gilt und was nicht, kaum zulassen, da dies quasi im Vorfeld zwischen Hersteller oder Importeur geklärt wird und der Käufer das Ergebnis schlichtweg nur zur Kenntnis nimmt.

Das ist auch gut so, denn wer möchte gern darüber diskutieren, ob die Elektromotoren „ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden“ (einschlägiger § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, KraftStG).

Auswirkung auf Pauschalversteuerung | Ebenfalls einfach wäre nach dem Jahressteuergesetz 2013 die Höhe der Ein-Prozent-Pauschale für die private Dienstwagennutzung bei solchen Fahrzeugen zu berechnen, deren Batterie von vorneherein extra in Rechnung gestellt wird, zum Beispiel bei Renault. Hier wäre der angegebene Bruttolistenpreis für das Fahrzeug zugrunde zu legen. Welcher Preis sich hinter der ausschließlich zur Miete angebotenen Batterie verbirgt, spielt (scheinbar) keine Rolle.

Unklar ist hingegen, wie der „Netto-Bruttolistenpreis“ des Fahrzeugs ohne Batterie ermittelt werden soll, wenn es nur einen Inklusivpreis beziehungsweise eine Inklusivrate gibt. Ebenfalls fraglich, Stichwort Opel Ampera, ob auch die Kosten für den Range Extender zum Akkumulator gehören, womit nach Abzug von Batterie und Lader der Preis für das Fahrzeug mit Elektromotor übrig bliebe. Nach dem im deutschen Recht maßgebenden Wortlaut „Akkumulator“ wohl nicht, da der Duden hierunter nur den reinen Energiespeicher versteht – schade.

Intransparenz zu befürchten | Zwei Dinge sind zu hoffen: Erstens, dass das Bundesfinanzministerium bei der Idee der Steuererleichterung für elektrisch betriebene Dienstwagen bleibt. Zweitens, dass die Regelung so nachgebessert oder ergänzt wird, dass nicht besondere Vertriebs- und Angebotsformen a priori bevorzugt werden, zum Beispiel die (Pseudo-)Trennung von Fahrzeugpreis und Energiespeicher. Denn es wird nicht so sein, dass sich der Autofahrer auf einem unabhängigen Energiespeichermarkt wird bedienen können. Damit wird ein Feld für Preisverschleierungen eröffnet, deshalb oben der Klammerzusatz, dass der Preis der Batterie im Fall von Renault nur scheinbar keine Rolle spielt, die, wie jede planmäßige Intransparenz, niemandem dienen wird, der Sache selbst auch nicht.

| Hans-Günther Barth

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