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Erstattungsfähigkeit von Beilackierung, Verbringungskosten sowie UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung

01.02.2021 06:00 Uhr
Erstattungsfähigkeit von Beilackierung, Verbringungskosten sowie UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung

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Beilackierungskosten sind, nach bestehender Auffassung des BGH (Entscheidung vom 17.9.2019, Az. VI ZR 396/18), auch auf fiktiver Abrechnungsbasis erstattungsfähig. Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind ebenfalls auch bei fiktiver Abrechnung vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt üblicherweise anfallen würden.

AG Rheine, Entscheidung vom 31.8.2020, Az. 10 C 30/20, Die Verkehrsanwältin (DV) 2020, 192

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