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Fahrverbote möglich: Baden-Württemberg muss bei Abgasen nachbessern

28.07.2017 11:15 Uhr
Fahrverbote möglich: Baden-Württemberg muss bei Abgasen nachbessern
Dicke Luft in Baden-Württemberg: Das Land muss seinen neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart überarbeiten, weil dieser die Luft nicht schnellstmöglich verbessere.
© Foto: picture alliance / Franziska Kraufmann/dpa

Durch Nachrüstung älterer Dieselmotoren will die Industrie Fahrverbote abwenden. Das Verwaltungsgericht in der Autostadt Stuttgart hat diese Hoffnung allerdings deutlich geschmälert.

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Fahrverbote für ältere Dieselautos sind in Stuttgart weiter möglich. Baden-Württemberg scheiterte am Freitag vor dem Verwaltungsgericht mit dem Versuch, durch Nachrüstungen vieler älterer Motoren solche Verbote zu verhindern. Die Richter verurteilten das Land zur Überarbeitung des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil dieser die Luft nicht schnellstmöglich verbessere. Dazu sei das Land aber verpflichtet. Der bisherige Plan sei unzureichend. Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als Interessen der Diesel-Fahrer, argumentierte das Verwaltungsgericht. Zwar enthält der vorgelegte Plan Fahrverbote, diese seien aber nicht umfassend genug.

Das Land dürfe sich bei der Luftreinhaltung nicht darauf verlassen, dass die Autoindustrie handelt, hieß es. Fahrverbote seien das wirksamste Mittel, um die seit Jahren hohe Belastung mit giftigem Stickstoffdioxid zu reduzieren.

Ob und wann es tatsächlich zu Fahrverboten für viele Dieselmodelle kommt und wie diese aussehen könnten, ist aber offen. Es ist damit zu rechnen, dass der Streit beim Bundesverwaltungsgericht weitergeht. Die Stuttgarter Richter sind sicher, dass Fahrverbote auch umsetzbar sind. Daran hatte es zuletzt Zweifel gegeben.

Land will Urteil prüfen

Nach der Empfehlung des Verwaltungsgerichts will das Land das Urteil zunächst sorgfältig prüfen. Welche Schritte einzuleiten sind, könne er jetzt noch nicht sagen, betonte der Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Freitag. Wie wahrscheinlich Fahrverbote für Dieselautos schon zum 1. Januar 2018 seien, wollte er nicht abschätzen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war vor Gericht gezogen, um ein generelles Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart zu erreichen. Die Landesregierung baute dagegen auf von der Industrie versprochene Nachrüstungen älterer Dieselmotoren, um unpopuläre Fahrverbote zu verhindern.

Das Urteil könnte auch die Debatte um Fahrverbote in anderen Großstädten wie München oder Berlin beeinflussen. Beim Berliner Diesel-Gipfel beraten in der kommenden Woche (2. August) zudem Vertreter von Bund, Ländern und Autoindustrie über konkrete Maßnahmen gegen zu hohe Schadstoffwerte durch den Autoverkehr. (dpa)

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