Fährt der Betroffene an mehrfach hintereinander aufgestellten Verkehrszeichen vorbei, ohne seine Geschwindigkeit demgemäß anzupassen, so handelt er - wenn nicht sogar vorsätzlich - mit gegenüber dem Regelfall gesteigerter Fahrlässigkeit, was durch Erhöhung der Regelbuße geahndet werden kann.
OLG Koblenz, Entscheidung vom 8.3.2021, Az. 4 OWi 6 SsRs 26/21, zfs 2021, 229
- Ausgabe 07/2021 Seite 64 (303.4 KB, PDF)