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Hier entsteht ein Stau

01.02.2022 06:00 Uhr

Als weltweit erster Hersteller erfüllt Mercedes-Benz die anspruchsvollen gesetzlichen Anforderungen nach UN-R157 für ein Level-3-System. Aber was heißt das genau?

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Damit würde auf der fünfstufigen Skala des autonomen Fahrens die dritte Stufe genommen. Konkret heißt dies, dass sich in der ersten Jahreshälfte die ersten Fahrer der S-Klasse hochautomatisiert durch Fahrsituationen wie Stau oder stockendem Verkehr leiten lassen können. Denn der Drive Pilot übernimmt dann wahlweise das Regime. Zwei Dinge galt es dazu zusammenzubringen: die Gesetzgebung und die Technik selbst, die das Eingreifen des Fahrers nahezu obsolet werden lässt - zumindest für die eng definierten Fahrsituationen.

"Mit dem Lidar-basierten System haben wir eine innovative Technologie für unsere Fahrzeuge entwickelt, die dem Kunden ein einmaliges, luxuriöses Fahrerlebnis bietet und ihm das Wichtigste schenkt: Zeit", erklärt Markus Schäfer, Chief Technology Officer bei Mercedes-Benz. Neben der aufwendigen (und teuren) Lidar-Technik war das Okay des Kraftfahrt-Bundesamtes Anfang Dezember ein wichtiger Schritt, in dem das verbaute automatische Spurhaltesystem (ALKS) dem Automatisierungsgrad "Level 3" zugeordnet wurde. Dabei handelt es sich laut der Flensburger Behörde um einen automatisierten Modus bei dem der Fahrer das System nicht dauernd überwachen muss. Die UN-Regelung Nummer 157 begrenzt die ALKS-Nutzung in ihrer derzeitigen Form auf autobahnähnlichen Straßen bis zu 60 km/h. Unter dieser Voraussetzung kann der Fahrer bei eingeschalteter ALKS-Funktion dann fahrfremde Tätigkeiten ausüben (wie E-Mails lesen), er muss jedoch jederzeit bereit sein, die Fahrzeugführung nach einer entsprechenden Übernahmeaufforderung wieder zu übernehmen, so die Vorgaben. Die Freigabe der Strecken erfolgt national, also wirkt der Helfer vorerst nur in Deutschland. Die Preise sind noch nicht bekannt.

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