Für alle ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Hubraum jetzt auch der CO2-Wert herangezogen. Die Berechnung sieht wie folgt aus: - Ottomotor: "Sockelbetrag" von 2,00 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum. - Dieselmotor: "Sockelbetrag" von 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum. Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag (der für die Steuerberechnung entscheidende CO2-Wert (g/km) ist den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7). zu entnehmen): - 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer - jedoch erst oberhalb einem steuerfreien Grenzwert von 120 g/km Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren sukzessive verschärft, ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km; ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist zusätzlich bis 31. März 2011, wie im "alten" Steuersystem auch ein Zuschlag von 1,20 Euro je 100 cm3 Hubraum fällig. (red)