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Liberalisierung des Ersatzeilmarkts: Bestandsschutz "absolut kontraproduktiv"

15.11.2019 11:58 Uhr
Marc-Oliver Prinzing
BVF-Chef Prinzing: "Der bisherige Entwurf räumt der Automobilindustrie Privilegien zu Ungunsten von Fuhrparkbetreibern ein."
© Foto: Bundesverband Fuhrparkmanagement

Interessensgruppen beziehen Position: Der Fuhrparkverband fordert zusammen mit ADAC, GDV, GVA und vzbv Nachbesserungen bei der Reparaturklausel.

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Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) fordert zusammen mit weiteren Interessensgruppen Nachbesserungen bei der Liberalisierung des Designrechts für Karosserie-integrierte Ersatzteile. Man begrüße den Vorstoß aus der Politik, den freien Wettbewerb zu stärken, sagte der BVF-Vorstandsvorsitzende Marc-Oliver Prinzing am Freitag in Mannheim. "Der bisherige Entwurf räumt der Automobilindustrie allerdings Privilegien zu Ungunsten von Fuhrparkbetreibern und allen ein, die für Fahrzeuge Ersatzteile brauchen." Den im Gesetz vorgsehenen Bestandsschutz für bereits registrierte oder beantrage Designrechte müssten Kunden teuer bezahlen.

Im Bundestag wird derzeit über den Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit einer entsprechenden Reparaturklausel beraten (§§ 40a, 73 Abs. 2 DesignG-E). Den Markt für sichtbare Bauteile wie Kotflügel, Motorhauben, Außenspiegel oder Scheinwerfer für freie Hersteller zu öffnen, gilt in der Autobranche als überfällig. In einigen Nachbarländern ist die Liberalisierung bereits umgesetzt. Karosserie-integrierte Ersatzteile sind dort laut BVF bis zu 55 Prozent günstiger als hierzulande.

Das Problem beim deutschen Gesetzesntwurf ist der Bestandsschutz, der die betroffenen Teile zunächst von der Marktliberalisierung ausnehmen und bis zu 25 Jahre weiter schützen soll. Dadruch würde die vom Gesetzgeber gewünschte Marktliberalisierung erst 2045 uneingeschränkt für den gesamten Fahrzeugbestand greifen. Prinzing: "Diese Vorgehensweise ist absolut kontraproduktiv."

Bei seiner Forderung übt der BFV den Schulterschluss mit dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, dem Gesamtverband Autoteile-Handel sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Bestandsschutz des § 73 Abs. 2 DesignG-E solle für Reparaturzwecke durch eine Stichtagsregelung "auf das verfassungsrechtliche Minimum" gesenkt werden. Auf diese Weise könnten zeitnah Rechtssicherheit und liberaler Wettbewerb geschaffen werden, hieß es. (red)

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