Die geplante Pkw-Maut soll zumindest den Autohändlern keine unmittelbaren Zusatzkosten verursachen. Wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage unseres Schwesterblattes Autohaus mitteilte, sieht der Gesetzentwurf vor, Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nicht in die Infrastrukturabgabenpflicht einzubeziehen. Auch Pkw mit dem maximal fünf Tage gültigen Kurzzeitkennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (gem. § 16 FZV) sollen von der Maut befreit bleiben.
Die Pflicht zum Entrichten der Infrastrukturabgabe werde fahrzeuggebunden erfolgen, so das Ministerium. Dementsprechend müsse für Wagen mit Wechselkennzeichen die Abgabe für jedes Auto entrichtet werden. Bei Saisonkennzeichen sei die Maut dem Zeitraum entsprechend, mindestens jedoch einen Monat lang zu zahlen.
Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Wagen, die im besonderen öffentlichen Interesse genutzt werden (Streitkräfte, Polizei, Katastrophenschutz, Krankentransporte usw.), Elektroautos oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden grundsätzlich von der Infrastrukturabgabe befreit.
Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) wollte zum Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt zunächst keine Stellung nehmen. "Weder für die Autofahrer noch für die Autohäuser und Kfz-Betriebe dürfen zusätzliche bürokratische Belastungen und Kosten entstehen", hieß es auf Nachfrage aus Bonn.
Das Bundeskabinett soll am 17. Dezember die Pkw-Maut beschließen. Kommen soll die Autobahn-Gebühr dann von 2016 an. Sie wird aber unterm Strich nur von ausländischen Fahrern gezahlt wird. Autobesitzer aus dem Inland sollen das Geld voll über eine geringere Kfz-Steuer zurückbekommen. Nach Abzug aller Kosten erwartet sich der CSU-Politiker rund 500 Millionen Euro im Jahr. Kontrolliert werden soll die Mautpflicht über einen elektronischen Abgleich der Nummernschilder. (AH,dpa)