Die Bundesregierung legt eine neue E-Auto-Förderung auf. Der neue Zuschuss soll gezielt Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen erreichen. Der grobe Rahmen ist seit dem vergangenen Herbst bekannt, nun liegen konkrete Details vor.
Gefördert wird demnach der Kauf oder das Leasing von Pkw mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) sowie Plug-in-Hybride (PHEV). Für Gebrauchtwagen ist kein Zuschuss vorgesehen. Die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar. Autokäufer werden Förderanträge allerdings erst ab Mai mit dem Start eines entsprechenden Webportals stellen können.
"Das ist ein starker Anschub für die Elektromobilität in Deutschland", sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider am Montag in Berlin. "Und es ist ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat." Im vergangenen Jahr seien ungefähr 80 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion gewesen, sagte er.
Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro erhalten 4.000 Euro, bei einem Einkommen bis 45.000 Euro steigt der Zuschuss auf 5.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Förderung um jeweils 500 Euro, insgesamt jedoch um höchstens 1.000 Euro. Damit werden für BEV Fördersummen von mindestens 3.000 bis maximal 6.000 Euro gewährt.
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Weniger Geld gibt es für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Hier liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Haushalte mit zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro. Nach Angaben der Bundesregierung entspricht die Grenze in etwa dem Medianwert privater Neuwagenkäufer – rund die Hälfte der deutschen Haushalte könne somit von der Prämie profitieren.
An die Förderung ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung geknüpft. Diese gilt sowohl für gekaufte als auch für geleaste Fahrzeuge. Ein gefördertes Auto darf innerhalb dieses Zeitraums nicht weiterverkauft oder vorzeitig aus dem Leasing genommen werden. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2027 soll die Subvention auf den Prüfstand, angedacht sind dann Vorgaben, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren.