Raser, Drängler und Alkoholsünder müssen vom kommenden Jahr an mit erheblich höheren Bußgeldern für Verkehrsdelikte rechnen. Aber auch bei etwas kleineren Vergehen wie gefährlichem Abbiegen oder Wenden sowie Verstößen gegen das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen soll die Gebührenschraube deutlich angezogen werden. Das geht aus dem neuen Katalog des Bundesverkehrsministeriums hervor, der jetzt mit den Ländern abgestimmt werden muss. Für die Durchsetzung dieser Maßnahmen für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen forderte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) die Länder auf, ihre Verkehrskontrollen zu verschärfen. Bis zu 60 Prozent teurer wird es laut Entwurf für Raser und Drängler: Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 25 km/h erhöht sich die Gebühr von 50 auf 80 Euro in geschlossenen Ortschaften und von 40 auf 70 Euro außerhalb der Orte. Dieses Bußgeld steigt in Stufen bis auf 680 (bisher: 425) Euro innerhalb und 600 (375) Euro außerhalb von Ortschaften bei mehr als 70 km/h Tempoüberschreitung. Für Drängler erhöht sich die Buße mit jeder Abstandsverkürzung bis auf 320 Euro im Vergleich zu jetzt 200 Euro bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und auf 400 (250) Euro beim Tempo von über 130. Bei illegalen Auto-Rennen müssen die Teilnehmer künftig 400 statt 150 Euro berappen und die Veranstalter 500 statt 200 Euro. Besonders teuer wird es auch für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen: Mit 500 Euro beim ersten Verstoß, 1.000 Euro bei Wiederholung in kurzer Zeit und 1.500 Euro beim dritten Verstoß werden die heutigen Strafen fast verdoppelt. Die Verdoppelung gilt auch für ständiges Linksfahren mit künftig 80 Euro, unangepasste Geschwindigkeit wie bei Glätte und Regen mit 100 Euro und Missachtung des Überholverbots mit 150 Euro. Kommt es hierbei zur Sachbeschädigung, treibt der Staat künftig 200 statt 125 Euro ein.
Neuer Bußgeld-Katalog: Verkehrsverstöße werden teuer

Raser, Drängler und Alkoholsünder müssen vom kommenden Jahr an mit bis zu 60 Prozent höheren Bußgeldern für Verkehrsdelikte rechnen. Aber auch bei kleineren Vergehen wie gefährlichem Abbiegen oder Wenden soll die Gebührenschraube deutlich angezogen werden.