Bei der Bestimmung der Beschaffenheit eines Kfz hinsichtlich des Ölverbrauchs, die objektiv zu erfolgen hat, sind Kfz anderer Hersteller mit einzubeziehen, die denselben Qualitätsmaßstab und denselben Stand der Technik haben. Liegt der Ölverbrauch eines VW Golf bei 0,46 Liter auf 1.000 Kilometer, liegt eine ungünstige Abweichung von der gewöhnlichen Beschaffenheit vor.
LG Schweinfurt, Entscheidung vom 28.9.2018, Az. 21 O 737/16, zfs 2019, 2010