Der Bundesverband der Autovermieter (BAV) hat kritisch zum kürzlich gesprochenen Urteil des OLG Hamburg (wir berichteten) in Sachen Winterbereifung bei Mietwagen Stellung genommen. Das Gericht hatte entschieden, dass den Vermieter eine Mitschuld treffen kann, wenn der Mietwagen ohne Winterreifen ausgegeben wurde, obwohl dies die Straßenlage verlangt. Der BAV teilte AUTOFLOTTE Online dazu mit, das Urteil des OLG Hamburg betreffe eine Miete zu einem Zeitpunkt, an dem die aktuelle Regelung noch gar nicht bestand. Auch jetzt bestehe keine generelle Winterreifenpflicht, auch nicht für Vermieterfahrzeuge. Das bedeute, dass der Mieter für den Umgang mit dem Fahrzeug verantwortlich sei, sagte BAV-Geschäftsführer Michael Brabec. Darunter sei auch seine Entscheidung zu sehen, ob das Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen genutzt werden kann. Der BAV erwartet, dass Mietkunden bei den Vermietern im Winter generell und in ausreichendem Maße auf winterbereifte Fahrzeuge zurückgreifen können. Dies müsse der Kunde aber vor der Anmietung ausdrücklich erwähnen und buchen. Um für die hohen Investitionen zumindest teilweise einen Kostendeckungsbeitrag zu erzielen, müssten die Autovermieter für mit Winterreifen ausgerüstete Fahrzeuge einen Aufschlag auf den Mietpreis berechnen, sagte Brabec. Den Vermietern empfiehlt der Verband die Kunden auf die Winterreifen-Option hinzuweisen, dies zu dokumentieren und einen Verzicht darauf im Vertrag bestätigen zu lassen. Schlimmstenfalls sei bei einer Wintersituation zum Übergabezeitpunkt eine Vermietung auf Sommerreifen zu verweigern, selbst wenn der Kunde damit nicht befriedigt werde. (tk)
Reaktion auf Winterreifenurteil bei Mietwagen
BAV: Keine generelle Winterreifenpflicht / Kunde ist selbst verantwortlich