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Recht: Alkohol-Tester gehört an Bord

03.04.2012 07:30 Uhr
Ab 1. Juli müssen Frankreich-Fahrer Alkohol-Schnelltester dabei haben - sonst droht ein Bußgeld.
© Foto: Denis-Dittrich/Fotolia

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Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens elf Euro Bußgeld bezahlen, wie der Automobilclub in einer Mitteilung betonte.

Die französische Regierung versuche mit unterschiedlichen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Der Alkoholtest (die Promillegrenze liegt in Frankreich bei  0,5) ist hier ein wichtiger Ansatzpunkt, denn laut der Mitteilung werden bei unserem Nachbarn 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle durch Alkohol verursacht.

Der Münchner Automobilclub überprüfte jüngst Schnelltester von vier Herstellern, was mit einem eher dürftigen Resultat endete. Die Röhrchen bestätigen laut Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale, dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Die Polizei könnten die Schnelltester somit nicht ersetzen.  (rs)

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