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Recht: Glühwein: Ja. Fahren: Nein.

06.12.2011 09:00 Uhr
Der Glühwein enthält gesetzlich vorgeschrieben mindestens sieben Volumenprozent Alkohol - de facto liegt er oft bei neun bis zehn Prozent.

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Mit den ersten Flocken wächst bei vielen die Lust auf den Weihnachtsmarktbummel. Und hier locken die alkoholreichen Glühweine oder Feuerzangenbowlen die Besucher. Der Automobilclub ADAC rät allen, bei Alkoholgenuss das Auto stehen zu lassen und stattdessen öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Denn bei alkoholtypischem Verhalten wie Schlangenlinien-Fahren kann der Führerschein bereits bei 0,3 Promille entzogen werden. Wer mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss auch ohne jeden Fahrfehler mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig und wird mit mindestens sechs Monaten Entzug der Fahrerlaubnis und einer hohen Geldstrafe belegt – Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen – so die Hinweise des ADAC an alle Autofahrer. (rs)

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