-- Anzeige --

Recht: Schlüssel darf in Kinderreichweite liegen

06.11.2013 09:47 Uhr
Autoschlüssel auf der Flurkommode? Damit handeln Eltern minderjähriger Kinder nicht grob fahrlässig.

-- Anzeige --

Handeln Eltern minderjähriger Kinder grob fahrlässig, wenn sie den Autoschlüssel in der Wohnung auf der Flurkommode liegen lassen? Die D.A.S. vermeldet ein Urteil zu diesem Thema, das diese Frage verneint.

Demnach sind generell im Vertrag einer Kfz-Haftpflichtversicherung "Obliegenheiten" geregelt, die der Versicherungsnehmer beachten muss. Missachtet er diese Pflichten, kann seine Versicherung im Schadenfall laut D.A.S. von der Leistungspflicht befreit seit. Zusätzlich hänge die Zahlungspflicht der Versicherung auch davon ab, wer zum Unfallzeitpunkt gefahren sei - so könnten etwa alle Fahrer über 25 Jahre oder nur der Versicherungsnehmer selbst in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Jugendliche auf Spritztour

Der konkrete, verhandelte Fall sah wie folgt aus: Ein minderjähriger Junge hatte den von seinen Eltern offen auf der Flurkommode liegengelassenen Autoschlüssel entdeckt und damit eine Spritztour im elterlichen Wagen unternommen, wobei er einen Freund - ebenfalls ohne Fahrerlaubnis - ans Steuer ließ. Bei einem Spurwechsel kollidierte der Pkw mit einem Mercedes. Zunächt, so berichtet die D.A.S., bezahlte die Kfz-Haftpflichtversicherung des "ausgeliehenen" Pkw den Schaden, doch sie verlangte das Geld vom Unfallfahrer selbst zurück.

Zwar waren auch fremde Fahrer des betreffenden Autos versichert - aber nur solche mit Fahrerlaubnis! Der Unfalllfahrer weigerte sich jedoch, für den Schaden einzustehen. Der Vater seines Freundes müsse den Schade tragen, so dessen Argumentation, da er den Schlüssel auf der Kommode habe liegen lassen. Er habe für den minderjährigen Sohn einen Anreiz geschaffen, mit dem Auto auf Tour zu gehen. Dies sei grob fahrlässig und eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Vesicherung.

Das Amtsgericht Hagen sah das jedoch der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge anders: Ohne besondere Anhaltspunkte dürfen die Eltern jugendlicher Kinder demnach davon ausgehen, das diese nicht ohne Erlaubnis ihr Auto benutzen - speziell dann, wenn die Kinder keinen Führerschein haben. Es sei nicht fahrlässig gewesen, den Schlüssel auf die Komomde zu legen. (red)

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen 140 C 206/12

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.