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Recht: Seltenes EU-Knöllchen

28.10.2011 13:22 Uhr
Recht: Seltenes EU-Knöllchen
Ab 70 Euro Strafe greift das EU-Knöllchen erst. Für deutsche Schuldner muss es in Deutsch abgefasst sein.
© Foto: Stephan Görlich/ Imago

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Das EU-Knöllchen ist momentan noch ein Einzelfall und längst nicht, wie zunächst befürchtet, die Regel. Wie der Automobilclub ADAC am 28. Oktober mitteilte, sind bislang erst sehr wenige Bescheide aus den Niederlanden durch die deutschen Behörden eingetrieben worden. Die Hürden für den Strafzettel, der seit einem guten Jahr existiert, sind hoch. So können erst Bußgelder von mindestens 70 Euro (inklusive der Verfahrenskosten) in Deutschland vollstreckt werden. Zusätzlich muss das Knöllchen in Deutsch verfasst und darf nicht in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein. Nur so sei gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von ihren Rechten wie dem Einspruch form- und fristgerecht Gebrauch machen können. Die Tatsache, dass bislang kaum die EU-weiten Strafen eingetrieben worden sind, seien keineswegs als Freibrief zu verstehen, warnt der Autoclub. Die Verfahren sind langwierig, sodass sich die Zahl der tatsächlichen Europa-Strafzettel schnell vergrößern könnte. Schließlich endete eben erst die Reisesaison 2011, so die Prognose der Rechtsexperten. (rs)

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