Ein schadenverursachendes Überfahren einer Fahrbahnschwelle stellt keinen Unfall im Sinne der AKB 15 dar, sondern lediglich einen von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Betriebsschaden, da sich lediglich ein Risiko auswirkt, dem das Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist.
OLG Stuttgart, Entscheidung von 30.7.2020, Az. 7 U 57/20, VersR 2020, 1102
- Ausgabe 10/2020 Seite 76 (204.6 KB, PDF)