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Schutzschirm für Flotten

30.09.2010 12:02 Uhr

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Schutzschirm für Flotten

Flottenversicherungen sind seit Jahren ein hart umkämpftes Segment innerhalb der Kraftfahrt-Sparte, das in der Breite in die roten Zahlen gerutscht ist und die Erträge vieler Kfz-Versicherer schmelzen lässt. Aus diesem Grund scheinen manche Flottenversicherer inzwischen nicht nur ihre Zeichnungspolitik zu überdenken, sondern auch ihre Leistungen für Fuhrparks einzuschränken, wenn die Risiken zu hoch sind.

Christian Deuschle*, Fuhrparkleiter eines Unternehmens mit fast 400 Fahrzeugen, kann es dieses Jahr zum ersten Mal richtig spüren: Der Spielraum in den Verhandlungen mit Flottenversicherern wird enger. Während er in den vergangenen Jahren die Konditionen trotz steigender oder konstant hoher Schadenzahlen und -aufwendungen verbessern oder zumindest stabil halten konnte, hat sein gegenwärtiger Flottenversicherer mit ihm schon ein Sanierungsgespräch terminiert. Daraufhin hat er sich wie jedes Jahr mit mehreren anderen Anbietern in Verbindung gesetzt. „Aber auch sie geben sich allesamt ziemlich bedächtig oder fordern teilweise deutlich höhere Prämien im Vergleich zu bisher gezahlten“, resümiert der Flottenverantwortliche. Er fügt hinzu: „Offensichtlich vollzieht sich bei den Versicherern ein Sinneswandel.“

Ob diese Aussage für alle gelten kann, bleibt fraglich. Eines scheint jedoch sicher: Der Abschluss eines Rahmenvertrages wird für einige Fuhrparkbetreiber nicht leicht. Das zeigt auch die diesjährige Autoflotte-Umfrage unter den 20 großen Kfz-Versicherern nach ihrem Leistungsportfolio (siehe hierzu Tabelle „Risiken gezielt absichern“, Seite 82 ff.), den Entwicklungen im Flottensegment sowie den künftigen Trends, an der sich 14 der Befragten beteiligt haben. Nur die AachenMünchener, DEVK, Generali, HUK Coburg, LVM und Nürnberger Versicherungsgruppe haben nicht geantwortet. Hintergrund ist meist, dass sie ihren Fokus nicht auf Firmenflotten richten oder das Geschäft nicht aktiv vorantreiben wollen.

Flottenversicherungen: Einflüsse und Anteil

Die Umfrage unter den teilnehmenden Kfz-Versicherern fördert einige einschneidende Einflüsse zutage, von denen das Flottengeschäft gegenwärtig geprägt ist. Lediglich die Gothaer kann bisher keine Veränderungen im Markt erkennen. So nennt etwa die Alte Leipziger den weiterhin sehr starken Wettbewerb als wesentlichen Faktor, dem die Versicherer nur mit Service entgegentreten könnten.

Daneben sprechen AXA, Ergo und VHV von sinkenden Gewinnmargen, Ergebnissen, die sich verschlechtern oder allgemein von in 2010 nochmals fast ausnahmslos steigenden Verlusten der Kfz-Versicherer, insbesondere im gewerblichen Geschäftssegment. AXA will dieser Entwicklung etwa mit gezielter Sanierung bei schlecht verlaufenden Flotten und dem Ausbau der Riskmanagement-Aktivitäten gegensteuern. Gleiches gilt für Provinzial Rheinland, R+V, Signal Iduna, Versicherungskammer Bayern (VKB), die ihr Zeichnungsverhalten entsprechend anpassen und selektieren wollen. Ergo und VHV bauen explizit auf Services für Flottenbetreiber. Letztere rechnet aufgrund der allgemein negativen Entwicklung in der Kfz-Versicherung außerdem damit, dass in den nächsten Jahren die Prämien vor allem für schadenträchtige Flotten deutlich anziehen. Und die VHV stellt seit einiger Zeit bereits auch eine Verhärtung des Marktes fest.

Was den Kfz-Versicherern darüber hinaus zu schaffen macht, ist die mit der Wirtschaftsbelebung wieder steigende Fahrleistung der Dienstwagennutzer und die dadurch zunehmende Schadenhäufigkeit in den Flotten. Dies merken etwa die HDI-Gerling und Zurich an. Laut R+V sowie VKB haben auch die harten Witterungsbedingungen im Winter für eine zusätzliche Belastung gesorgt. Die heikle Schadensituation, gepaart mit dem Wettbewerbsdruck auf Preis und Leistung, führt somit zu ernsten Konsolidierungsbemühungen. Denn bei den meisten teilnehmenden Kfz-Versicherern stellt die Flottenversicherung oft ein ordentliches Stück vom Kuchen. Sie nennen zwar keine absoluten Zahlen. Aber auch die Prozentangaben zeigen, dass der Bereich, gemessen an der Zahl der versicherten Fahrzeuge respektive der gebuchten Beiträge, in der Kfz-Sparte eine bedeutende Rolle spielt. Allianz, Chartis und die VKB geben hierzu allerdings keine Auskunft. Die Zurich umgeht ebenfalls konkrete Zahlen und erwähnt lediglich eine Steigerung der Umsätze und Verträge im einstelligen Prozentbereich. Alle anderen Kfz-Versicherer legen ihre Anteile offen.

So beziffern die Alte Leipziger und Signal Iduna den Anteil anhand der Fahrzeugzahl zum Ende des vergangenen Jahres auf rund 20 Prozent, AXA auf zirka 18 Prozent mit leicht steigender Tendenz, Ergo auf exakt 17,3 Prozent, Gothaer auf 25 Prozent und HDI-Gerling auf 100 Prozent – wobei letztere sich jedoch nur auf die Industrie-Sparte bezieht und die eigene Privat- und Firmenkunden-Sparte dabei nicht berücksichtigt. Stark vertreten sind die Flotten auch bei der VHV mit rund 30 Prozent sowie der R+V mit 22 Prozent bei den Fahrzeugen und rund 41 Prozent bei den gebuchten Beiträgen. Einen eher geringen Anteil haben die Flotten bei der Provinzial Rheinland mit rund fünf Prozent sowie der Württembergischen, die drei bis acht Prozent als Spanne angibt.

Neue und veränderte Produktbausteine

Gleichwohl müssen für die Flottenkunden nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungen in den Rahmenverträgen stimmen, um sie gewinnen und binden zu können. Deshalb feilen die Kfz-Versicherer an ihrem Spektrum an möglichen Vertragsbedingungen, -modellen und individualisierbaren Lösungen. Seit Herbst des vergangenen Jahres halten sich die Neuerungen jedoch in Grenzen. Denn zehn der befragten Kfz-Versicherer haben nach eigenen Angaben keine weiteren neuen Bausteine eingeführt. Nur AXA und HDI-Gerling haben ihre Optionen seither noch um die Fahrerschutzdeckung erweitert, sodass auch Personenschäden des Fahrers bei selbst verschuldeten Unfällen versichert sind. Zudem haben die Gothaer mit „Gothaer 15+“ und Signal Iduna mit „Flotte Select“ neue Flottenpakete aufgelegt.

Derzeit arbeiten einige aber auch an neuen Bausteinen. Dazu zählt die Württembergische, die sich intensiv den Zahlungsmodalitäten widmet. Sie will ihr Modell der Zuschläge bei Ratenzahlung der Beiträge ändern und ein Modell einführen, bei dem der Versicherer eine monatliche Zahlungsweise als Basis voraussetzt und halbjährliche sowie jährliche Zahlungsweise der Beiträge jeweils mit Nachlässen honoriert.

Ungeachtet dessen haben manche Kfz-Versicherer ihre bestehenden Bausteine im Vergleich zum Vorjahr verändert. Für Flottenmanager liegt der Teufel folglich in den Details im Leistungsabgleich (siehe Tabelle ab S. 82) und der Suche nach dem Versicherer mit den passenden Bausteinen. Eine wesentliche Veränderung hat zum Beispiel die Alte Leipziger vorgenommen: Sie hat ihre Haftpflichtdeckung von 100 Millionen Euro für alle zugelassenen Fahrzeuge mittlerweile auf maximal 50 Millionen Euro abgesenkt. Neue Konditionen gelten unter anderem auch bei der Allianz in puncto Eigenschadendeckung. Während Fuhrparkmanager diese im vergangenen Jahr ohne Selbstbeteiligung (SB) abschließen konnten, geht es dieses Jahr nur noch mit SB. Die Gothaer hat diesen Baustein dagegen erweitert und bietet die Eigenschadendeckung sowohl mit als auch ohne SB an. Im vergangenen Jahr ist es nur mit SB möglich gewesen.

Einen Baustein, den einige Versicherer auch stärker unter die Lupe genommen haben, ist die Möglichkeit, Pkw und Nutzfahrzeuge ohne Wertgrenzen zu versichern. Bei der Alten Leipziger war hier im Pkw-Sektor 2009 noch bei 100.000 Euro Schluss. Heute können die Fahrzeuge auch darüber hinaus versichert werden, wobei eine Anfragepflicht besteht. Dagegen setzt die R+V hier nun ein grundsätzliches Minus- statt wie im vergangenen Jahr ein Pluszeichen, hat die Wertgrenzen aber bei Pkw von 120.000 Euro auf 150.000 Euro und bei Nutzfahrzeugen von 250.000 auf 500.000 Euro an Neuwert erhöht und lässt bei Überschreiten der Grenzen noch mit sich reden. Dagegen schließt Signal Iduna diese Option jetzt aus und macht es auch nicht mehr vom Einzelfall abhängig.

Großschadenkappung ade?

Einen Richtungswechsel haben einige Versicherer zudem bei der Großschadenkappung durchgeführt. So ziehen die Allianz, Provinzial Rheinland und R + V hier die Zügel an. Sowohl die Allianz als auch die R + V bieten nun weder in der Haftpflicht noch in der Kasko eine Großschadenkappung an. 2009 hatten beide diesen Baustein zumindest in der Haftpflicht. Die Provinzial Rheinland hat vergangenes Jahr die Kappung von Großschäden im Einzelfall noch vereinbart und verneint dies jetzt ohne Ausnahme. Dies deutet darauf hin, dass die Risiken von Großschäden für die Kfz-Versicherer gestiegen sind respektive eine Belastung darstellen.

Letztlich verfolgen die drei Kfz-Versicherer damit nun eine Strategie analog der Gothaer, für die eine Großschadenkappung bisher generell nicht in Betracht gekommen ist. Der Kfz-Versicherer hat in der Autoflotte-Umfrage auch die Gründe hierfür anhand eines Beispiels aus der Kasko dargelegt, das auf Pkw-Flotten übertragbar ist: „Ein Kunde hat eine Kaskoversicherung mit Selbstbehalt für seine Sattelzugmaschinen abgeschlossen. Die Jahresprämie beträgt 100.000 Euro. 20 Schäden liegen im Bereich des Selbstbehaltes, ein Schaden (Totalschaden des Fahrzeugs) beträgt 150.000 Euro. Die Schadenquote beträgt für den Versicherer also 150 Prozent. Wäre eine Schadenkappung zum Beispiel in Höhe von 50.000 Euro vereinbart worden, würde nur dieser Betrag bei der Ermittlung einer Gewinnbeteiligung berücksichtigt. Die gekappte Schadenquote betrüge 50 Prozent. Würde nun gemäß Vereinbarung ein ‚Gewinn‘ in Höhe von zehn Prozent ausgeschüttet werden, hätte der Versicherer in seinen Büchern 90.000 Euro Prämie mit 150.000 Euro Schadenzahlung = 167 % Schadenquote zu berichten.“

Entwicklung des Flottenmarktes 2010

Nichtsdestotrotz geht die Mehrheit der befragten Kfz-Versicherer von einem weiteren Wachstum im Geschäft mit Flottenversicherungen aus. Hierzu gehören AXA, Ergo, Gothaer, HDI-Gerling, Signal Iduna und die VHV. Die Alte Leipziger ist sich jedoch sicher, dass aufgrund eines Umdenkens in der Versicherungswirtschaft die künftigen Geschäfte nicht mehr durch Preisdumping, sondern Service und Leistung geprägt sein würden. Die Privat- und Firmenkunden-Sparte der HDI-Gerling baut ferner auf die wirtschaftliche Erholung und somit auf einen erhöhten Versicherungsbedarf der Fahrzeuge, bei dem sie die Kunden begleiten will.

Von einem insgesamt gleichbleibenden Niveau gehen die Provinzial Rheinland und R+V in diesem Jahr aus. Bei der Individualkalkulation erwartet die R+V aber einen leichten Rückgang. Allianz, Chartis und VKB äußern sich überhaupt nicht zu den Entwicklungen und Trends in diesem Jahr. Die Zurich erkennt wiederum erste Verhärtungstendenzen im Markt und rechnet daher mit steigenden Prämien für Fuhrparkbetreiber. Diese Einschätzungen und auch Veränderungen zeigen: Es tut sich etwas im Markt der Flottenversicherungen. Ob und wie weit das Sicherheitsnetz die individuellen Bedürfnisse der Flottenbetreiber deckt, wo sich Neuerungen ergeben oder der Flottenbetreiber stärker an den Risiken beteiligt wird, müssen die Verantwortlichen daher genau prüfen.

Annemarie Schneider

Allianz

Alte Leipziger

AXA

Chartis (vorm. AIG)

Ergo Gruppe

Gothaer

HDI-

Gerling

Provinzial Rheinland

R+V

Signal Iduna Gruppe

Versiche-

rungskammer Bayern

VHV

Württembergische

Zurich

Haftpflichtdeckung 100 Mio. Euro für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge

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1) Alte Leipziger: 50 Mio. € – 2) Chartis: ind. Vereinbarung bei int. Versicherungsprgrammen – 3) Gothaer: aber nicht für Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter, Arbeitsmaschinen, Spezialfahrzeuge und andere schwere Risiken – 4) HDI-Gerling: Sublimit für Personenschäden: 15 Mio. € – 5) Provinzial: max. 50 Mio. € bei Gefahrguttransporten

Eigenschadendeckung in der Kraftfahrthaftpflicht:

- mit SB

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- ohne SB

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1) + 2) Alte Leipziger: stets ind. Vereinbarung – 3) AXA: nur außerhalb des Betriebsgrundstücks – 4) VKB: Voraussetzung: Beteiligte Fahrzeuge sind bei VKB KH-versichert und ausschließlich gewerblich genutzt. – 5) Zurich: außer Betriebsgrundstück + Zufahrten

GAP-Deckung:

- für Pkw

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- für Nutzfahrzeuge

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1) Alte Leipziger: nur Lieferwagen im Privat- und Werkverkehr – 2) Nur Lieferwagen Prämienkalkulation wie Pkw

Großschadenkappung:

- in KH

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- in Kasko

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- Höhe + für welches Schadensereignis

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1) Alte Leipziger: auf Basis ind. Vereinbarung + ind. Festlegung der Höhe – 2) AXA: Ein einmaliger Großschaden ab 50.000 € in KH wird bei Quotierung oder Prolongation nicht berücksichtigt, sonst ind. Prüfung – 3) Chartis: ind. Vereinbarung – 4) Ergo: ind. Vereinbarung – 5) HDI-Gerling: 50.000 € in KH für jedes Ereignis, in einzelnen Produkten auch 25.000 € – 6) R+V: grundsätzlich nicht – 7) Signal Iduna: ind. vereinbar, abhängig vom Vorschadenverlauf, i. d. R. 50.000 € je Schadensereignis – 8) VKB: nach ind. Vereinbarung – 9) VHV: i. V. m. einem EBT-Modell oder einer Bonus-Malus-Regelung, bei Flotte-GARANT 5+ in KH ab 50.000 € – 10) Württembergische: ind. verhandelt nach Modell + Beitragshöhe – 11) Zurich: variabel von 25.000–250.000 €, kein bestimmtes Ereignis

Neupreisentschädigung für

- Pkw bei Totalschaden (TS) bzw. Diebstahl (DS)

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- Nfz bei TS/DS

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- wenn ja, für welchen Zeitraum (Monate)?

12

18

bis 24 1)

ind. /max.12 2)

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12 4)

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128)

24 9)

bis 24 10)

2411)

12

1) AXA: generell für Pkw/Lieferwagen bis 12 Monate und aktional für Pkw/Lieferwagen plus 12 Monate; Lkw, Zugmaschinen + Anhänger bis zu 12 Monate – 2) Chartis: für Pkw + Nfz – 3) Ergo: 6 Mon. Neupreis, weitere 18 Kaufpreis – 4) Gothaer: nur für Pkw; bei Nfz versch. Varianten mit versch. Prämienzuschlägen im ind. Flottengeschäft – 5) HDI-Gerling: je nach Produkt 6,12 oder 18 Monate – 6) Provinzial: bis 18 Monate nach Erstzulassung – 7) R+V: Pkw: 18 Monate bei TS/12 Mon. bei DS, Lkw > 3,5 t und Sattelzugmaschinen: 12 Mon. bei TS – 8) Signal Iduna: auf 24 Monate erweiterbar – 9 ) VKB: im Tarif 7/09 – 10 ) VHV: Pkw + Lieferwagen bis 3,5 t, abh. von Flottenversicherung, Neupreisentschädigungen bis 24 Monate nach Erstzulassung mitversichert – 11) Württembergische: für Pkw, Lieferwagen nur bis 12 Monate

Pkw + Nfz ohne Wertgrenzen versicherbar?

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1) Allianz: sofern Typklasseneinstufungen vorhanden sind, nach Erfahrungswerten; Kfz ohne Typklasseneinstufung (Re-Importe, US-Kfz etc.) ab Neuwert von 100.000 € anfragepflichtig und werden dann gesondert kalkuliert – 2) Alte Leiziger: Voraussetzung bei Pkw-Wertgrenze 100.000 € stets ind. Prüfung + Lkw keine Grenze, sondern ab best. kW-Zahl stets anfragepflichtig – 3) AXA: alle Pkw aus dem Typklassenverzeichnis (TKV) bis 250 bzw. 350 kW je nach Flottengröße; darüber ind. vereinbar; Pkw, die nicht im TKV stehen auf Anfrage – 4) Chartis: ind., max. 250.000 € – 5) Gothaer: Wert/Possible Maximum Loss bei der Tarifierung berücksichtigt – 6) HDI-Gerling: für alle Kfz Höchstentschädigung verhandelbar, standardmäßig: Pkw bis 100.000 € + Lkw bis 200.000 € – 7) Provinzial: Grenzen für Pkw: 100.000 €, Lkw 250.000 € + ind. vereinbar – 8) R+V: Anfragepflicht für Pkw > 150.000 € + für Nfz > 500.000 € an Neuwert – 9) VHV: Wertgrenze i. d. R. für Pkw bei 100.000 €, Lkw 250.000 € + ind. Vereinbarungen – 10) Württembergische: separater Tarif für Exoten

Auslandsschadenschutz

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1) AXA: subsidiäre Travellerdeckung („Mallorca-Police“) für die Anmietung von Kfz im dienstlichen Interesse + bei Repräsentanten sowie Inhabern auch im privaten Interesse im Standard-Flottenprodukt – 2) VHV: für Pkw

Übernahme von Bergungs-, Rückhol- und Abschleppkosten

- bei KH-Schaden

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- bei Kaskoschaden

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- als Sonderklausel

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1) AXA: bei berechtigten Ansprüchen – 2) R+V: nur Bergung (wenn Zustandsstörung) – 3) VKB: bei berechtigten Ansprüchen – 4) Alte Leiziger: Abschleppkosten – 5) R+V: nur Bergung/Abschleppen (wenn kein erkennbarer Totalschaden) – 6) VKB: gemäß der zugrunde liegenden Bedingungen – 7) Württembergische: bis zur Entschädigungshöchstgrenze gem. AKB – 8) Zurich: Abschleppen – 9) AXA: Bergungs- und Abschleppkosten kosten zusätzlich zur AKB bis zu 5.000 Euro, Rückholkosten versichert im Rahmen einer Schutzbriefdeckung – 10) V: im Rahmen des Autoschutzbriefes für Pkw + Krafträder ab einem Hubraum von 50 ccm + Wohnmobile bis 4 t Gesamtmasse bei Pannen und Unfällen – 11) VHV: über die einfachen Transportkosten (nach AKB) hinaus bis zu 5.000 Euro. In Spezialprodukten auch Bergungskosten für beförderte Sachen bis 5.000 Euro. – 12) Württembergische: mögl. Deckung auf erstes Risiko als individuelle Vereinbarung – 13) Zurich: Bergungskosten und Abschleppen bis 1.500 €, Rückholkosten bis 5.000 €

AKB-Deckung für zulassungs-pflichtige, aber nicht zugelassene Kfz beim Betrieb auf nicht öffentl. Verkehrsflächen

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1) Alte Leipziger: stets ind. Vereinbarung – 2) Gothaer: ausgenommen Sonderisiken wie z. B. Teerkocher u. a.

Versicherung aller Sonderausstattungen und Mehrwerte

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1) Alte Leipziger: Sonderausstattungen und Mehrwerte bis 6.000 € mitversichert, bis volle Höhe nur ausnahmsweise auf Basis ind. Kalkulation + Vereinbarung als Option – 2) Provinzial: über 50.000 € als Sonderklausel – 3) VHV: pauschal bis zu vereinbarten Wertgrenzen – 4) Zurich: per Rahmenvertrag

Risiken gezielt absichern

Die Bausteine in den Flottenversicherungsverträgen: Vor welchen spezifischen Gefahren sich Fuhrparkbetreiber schützen können, wo Kfz-Versicherer Grenzen ziehen und welche Punkte Verhandlungssache sind.

Allianz

Alte Leipziger

AXA

Chartis (vorm. AIG)

Ergo Gruppe

Gothaer

HDI-

Gerling

Provinzial Rheinland

R+V

Signal Iduna Gruppe

Versiche-

rungskammer Bayern

VHV

Württembergische

Zurich

Versicherungsschutz ab Gefahrtragung

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1) Alte Leipziger: ind. Vereinbarung, ab Beginn des Versicherungsscheins – 2) Zurich: für zulassungspflichtige nicht zugelassene und nicht zulassungspflichtige Kfz

Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit

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i. V. m. Einredeverzicht: Regressverzicht gegenüber Fahrer

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1) AXA: außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls, Genuss alkoholischer Getränke o. anderer berauschender Mittel – 2) Provinzial: sofern Angestellte – 3) VKB: außer bei Diebstahl o. Schäden infolge von Alkoholgenuss o. anderer berauschender Mittel

Beitragsfreie Ruhever-sicherung ohne Zeitbegrenzung

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mit Zeitbegrenzung

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falls ja, wie lange (Monate)?

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1) Allianz: nach der Außerbetriebsetzung in KH und Kaskofall für Teilkasko (sofern zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine VK oder TK-Versicherung bestand) – 2) Ergo: ind. Vereinbarung – 3) VHV: AKB-Standard zunächst 18 Monate als beitragsfreie Mitversicherung

Führen und Benutzen fremder Fahrzeuge

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1) AXA: subsidiäre Travellerdeckung – Mallorca-Police – für die Anmietung von Kfz im Geltungsbereich der AKB im dienstl. Interesse + bei Repräsentanten + Inhabern auch im privaten Interesse – 2) Gothaer: nur im Rahmen der Mallorca-Police – 3) Signal Iduna: nur im Rahmen einer Lotsenversicherung für das Taxigewerbe – 4) VHV: ind. Sonderklausel

Gelegentliche entgeltliche Vermietung von Fahrzeugen

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1) VHV: ind. Sonderklausel

Erweiterte Tierklausel (Marderbiss, Schäden durch Unfälle mit Tieren etc.)

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Schlossaustauschkosten

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1) VHV: nach AKB – 2 ) Württembergische: Folgeschäden bei Marderbiss bis max. 3.000 € – 3) Zurich: plus Folgeschäden bis 3.000 €, Ausnahme: Schäden im Fahrzeuginnenraum – 4) Alte Leipziger: bis 1.500 € – 5) VHV: Sonderklausel nach Diebstahl oder Raub, inkl. Kostenübernahme nach Verlieren/Liegenlassen von Schlüsseln

Deckung von Kurzschluss-schäden

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1) Alte Leipziger: aber keine Folgeschäden – 2) AXA: bei der All-Risk-Deckung auch einschließlich Folgeschäden – 3) VKB: ohne Folgeschäden – 4) VHV: auch Schmorschäden an elektr. Bauteilen versicherbar

Deckung von Brems-,

Betriebs- und Bruchschäden

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1) Alte Leipziger: optional als Sonderbedingung – 2) VHV: auch für Pkw möglich – 3) Zurich: für Nfz

Prämienmodelle

Kostenbausteine:

Einzel(-SFR-)Prämien

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Stückprämien

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Stückprämien nach

Stichtagssystem

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Verlaufsrabattmodell

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Jahrespauschalmodell

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1) AXA: als fester Flottenbeitragssatz, Änderung mit ind. Vereinbarung – 2) VHV: als Bonus-Malus-System – 3) Alte Leipziger: nur als Ausnahme – 4) Chartis: eigene Retro-Konzepte

SB in Teil- und Vollkasko (TK/VK):

bis 2.500 € in TK

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bis 5.000 € in TK

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+5)

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bis 10.000 € in TK

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bis 20.000 € in TK

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bis 2.500 € in VK

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bis 5.000 € in VK

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bis 10.000 € in VK

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bis 20.000 € in VK

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1) Allianz: Kombination zwischen VK- und TK-SB stets ind. vereinbar – 2) Alte Leipziger: stets ind. Kalkulation, standardmäßig: TK ohne + 150 € SB; VK ohne, 150 €, 300 €, 500 €, 1.000 € + 2.000 € SB – 3) Chartis: auch darüber ind. vereinbar – 4) Ergo: stets ind. Vereinbarung – 5) R+V: nur Ausnahme + stets ind. Vereinbarung

bei den Modellen (außer Einzelprämien): Option der Vorausrabattregelung

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1) Alte Leipziger: ausnahmsweise + ind. Vereinbarung – 2) AXA: wegen Versicherungsteuer-Problematik

Automatische Tarifanpassung nach J.3 AKB

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1) Alte Leipziger: nur bei Einzel-(SFR-)Prämien (Einzel- + Fuhrparktarif) – 2) VHV: bei Einzel-(SFR-) Prämien

Allianz

Alte Leipziger

AXA

Chartis (vorm. AIG)

Ergo Gruppe

Gothaer

HDI-

Gerling

Provinzial Rheinland

R+V

Signal Iduna Gruppe

Versicherun-gskammer Bayern

VHV

Württembergische

Zurich

automatischer AKB-/Bedingungswechsel für Bestandskunden bei Veränderungen

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1) VHV: in allen Flotte-Garant-Tarifen autom. Leistungs-Update, sodass Einzelverträge immer mit Einführung neuer AKB oder Produktgenerationen auf dem aktuellen Stand – 2) Zurich: im Rahmenvertrag gelten jeweils aktuell gültige AKB bei Fahrzeugzugang

verpflichtendes

Meldesystem durch den VN

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1) VHV: Kann-Klausel

bei Meldepflicht des VN für bestimmte Fahrzeuge (ab bestimmten Werten):

Versehensklausel

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+ Vorsorgeversicherung

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- grundsätzliches Beitragsregulativ für die Zukunft (z. B. GBT/EBT, Möglichkeit der Verlustvorträge, Bonus-Malus etc.):

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- wenn ja, welche Varianten für welche Prämienmodelle?

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1) Allianz: Fuhrpark-/Stückpreismodelle mit Schadenverlaufsbetrachtung (Bonus-Malus-Regelung); GBT je nach Flottenmodell zu vereinbaren in versch. Größenordnungen – 2) Alte Leipziger: Für Fuhrparks ab 20 bis ca. 100 ist eine standardmäßige Bonus-Malus-Regelung möglich; für größere Flotten ind. Vereinbarungen; sowohl für Stückprämien als auch ggf. Jahrespauschalprämien – 3) AXA: 1. automatische Beitragsabsenkung für Flotten ab 10.000 € Nettobeitrag, wenn die Flotte im Betrachtungszeitraum von 2 Jahren eine best. Quote erreicht – unabhängig davon, ob eine Bonus-Malus-Regelung besteht oder nicht. Gilt aber nur für Beitragsreduzierungen. Im Fall von negativen Schadensentwicklungen entscheiden ind. Verhandlungen. 2. versch. Varianten von Bonus-Malus-Regelungen. Erhalt von Boni bei gutem bzw. Nachzahlung bei schlechtem Schadenverlauf, wobei der Grundbetrag gleich bleibt. 3. versch. Varianten von Beitragsanpassungsmodellen. Bei gutem Schadenverlauf reduziert sich der Beitrag im Folgejahr, bei schlechtem erhöht er sich im Folgejahr. – 4) Chartis: grundsätzl. jährl. Neubewertung der Prämie in Abhängigkeit von Flottenentwicklung + Schadenverlauf, GBT-Modelle – 5) Ergo: ind. Vereinbarung – 6) Gothaer: für alle Prämienmodelle, abhängig von Jahresbeitrag, ohne Schadenkappung – 7) HDI-Gerling: sämtliche Varianten im Angebot – 8) Provinzial: aufgrund besonderer Vereinbarung – 9) R+V: GBT-Modelle mit schadenverlaufsabhängigen Erstattungen für zurückliegende Betrachtungszeiträume von 1, 2 oder 3 Kalenderjahren. Auch Malus-Modelle mit schadenverlaufsabhängigen Nachforderungen für zurückliegende Betrachtungszeiträume oder für in die Zukunft gerichtete Anpassungen von Beiträgen. Alle Modelle prinzipiell für alle Prämienmodelle anwendbar. – 10) Signal Iduna: bei Stückpreis-, Festpreis-, Stichtagsmodell: verlaufsabhängig; infolgedessen bei negativem Verlauf Prämienerhöhung, bei positivem Verlauf Prämienerstattung; bei Beitragssatzmodell: verlaufsabhängige Anhebung bzw. Senkung des Beitragssatzes – 11) VKB: vertragl. Beitragsrückerstattungen auch mit Nachschussvereinbarungen für das abgelaufene Versicherungsjahr + Bonus-Malus-Regelungen für alle Prämienmodelle vereinbar – 12) VHV: alle Prämienmodelle nach ind. Kundenabsprache – 13) Württembergische: Bei Flotten mit Stückprämien ist prozentuale Anpassung der Stückbeiträge im Folgejahr möglich, versch. GBT-Modelle, das verbreitetste Jahresnettobeitrag abzügl. 30 % Verwaltungskosten abzügl. Schadenzahlungen + Reserven ist der Gewinn. Dieser wird zwischen VR und VN im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt. Max. Auszahlung an den VN jedoch 20 % des Jahresnettobeitrags. – 14) Zurich: modellunabhängig

bei Großschadenkappung: monetäre Auswirkungen nach Auftreten eines solchen

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k. A.

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1) Allianz: k. A. – 2) Alte Leipziger: Großschadenkappung bewirkt eine Ausschüttung eines Bonus bzw. einer GBT oder eine Reduzierung des Malus bzw. Nachschusses – 3) AXA: KH-Schäden ab 50.000 € werden bei der Bonus-Malus-Abrechnung oder Beitragsanpassungsmodellen in Gänze nicht berücksichtigt. – 4) Chartis: Großschäden werden bei Schadenverlaufsbetrachtung nur bis zur Höhe der Kappung bewertet. – 5) Ergo: ind. Vereinbarung – 6) Gothaer: keine Großschadenkappung aufgrund der hohen Verlustrisiken – 7) HDI-Gerling: Schadensaufwand reduziert sich um den Schadenbetrag oberhalb der Kappungsgrenze, damit wird die Schadenquote besser. – 8) R+V: keine pauschale Antwort möglich. In diesen Fällen erfolgt ind. Prüfung. – 9) VKB: abhängig von ind. Vereinbarungen – 10) VHV: dient als Regulativ für EBT-Modelle – 11) Württembergische: nur zur Berechnung der GBT eingesetzt – 12) Zurich: keine direkte Maßnahme, Relevanz in der Verlaufsbewertung

Optionale Zahlungsweisen für Beiträge:

- monatlich

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- vierteljährlich

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- halbjährlich

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- jährlich

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Erhebung eines Ratenzahlungszuschlages bei unterjähriger Zahlungsweise

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- wenn ja, wie viel (für welche Modalität)?

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1) AXA: kein Ratenzahlungszuschlag im AXA-Flottenprodukt – 2) Ergo: ind. Vereinbarung – 3)Gothaer: mit abweichenden Regelungen für große Flotten – 4) Alte Leipziger: monatl. 7 %, quartalsweise 5 % + halbjährl. 3 % – 5) Chartis: ind. Vereinbarung – 6) Gothaer: 0 bis 5 % – 7) HDI-Gerling: Bei viertel- und halbjährl. Teilzahlung werden, soweit bei einzelnen Wagnissen nichts anderes bestimmt ist, Zuschläge von 3 bzw. 5% des Beitrags erhoben. – 8) Provinzial: Jede Zahlungsweise wird ind. kalkuliert – 9) R+V: Kalkulation echter unterjähriger Beiträge – 10) Signal Iduna: bei Stückpreis-, Festpreis-, Stichtagsmodell kein Zuschlag; bei Beitragssatzmodell: 1/2-jährlich 2 %, 1/4-jährlich + monatl. 5 % – 11) VHV: Im Individualgeschäft nach Kundenbedarf untersch. Zahlungsmodelle ohne Zuschlag möglich. Auch im Tarifgeschäft können unterjährige Rechnungen ohne Teilzahlungszuschlag erhoben werden. – 12) Württembergische: 3 % 1/2-jährl. ZW, 5 % 1/4-jährl. + monatl. – 13) Zurich: 3 % 1/2-jährl., monatl. + 1/4-jährl. 5 %

internationale Versicherungsprogramme (IVP) für Kfz

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wenn IVP:

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- und über Dienstleister

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- oder über Dienstleister

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DIC/DIL

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