Sixt hat nach eigener Einschätzung im Rechtsstreit mit dem früheren SPD-Politiker Oskar Lafontaine einen Etappensieg errungen. Der Politiker hatte gegen eine Sixt-Werbeanzeige aus dem Jahre 1999 geklagt und in der ersten Instanz Recht bekommen. Das erstinstanzliche Urteil, demzufolge Sixt Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro leisten muss, war im November 2004 vom Oberlandesgericht Hamburg ohne Zulassung der Revision bestätigt worden (wir berichteten). Auf die von Sixt eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde hin habe der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Revision zugelassen, berichtete der größte Autovermieter Deutschland heute in Pullach. Das Unternehmen hatte die Anzeige nach dem Rücktritt Lafontaines als Bundesfinanzminister geschaltet. Zu sehen war das damalige Bundeskabinett mit einem durchgestrichenen Foto des Politikers und Buchautors ("Das Herz schlägt links"). Im Anzeigentext stand: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit." (pg)
Sixt: Streit mit Lafontaine wird vor BGH ausgetragen
Revision vor höchstem deutschen Gericht zugelassen