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Überblick: Neue Zeiten für die Autobahnen

06.06.2017 10:08 Uhr
Überblick: Neue Zeiten für die Autobahnen
Die Autobahnen sind ein wichtiges Rückgrat der Infrastruktur in Deutschland.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Künftig kümmert sich der Bund aus einer Hand um Planen, Bauen, Betrieb und Finanzierung der Autobahnen. Das soll Investitionen beschleunigen.

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Die knapp 13.000 Kilometer langen deutschen Autobahnen sollen künftig zentral in Schuss gehalten werden. Die Länder geben dafür langjährige Zuständigkeiten an den Bund ab, der sich aus einer Hand um Planen, Bauen, Betrieb und die Finanzierung kümmert. Das soll Investitionen beschleunigen und dazu beitragen, überregionale Schwerpunkte besser durchzusetzen. Denn die Autobahnen sind ein wichtiges Rückgrat – sie machen nur sechs Prozent des Straßennetzes aus, aber fast ein Drittel der Fahrleistungen. Kernpunkte der Neuorganisation:

Autobahngesellschaft: Das Rundum-Management der Autobahnen soll ab 2021 eine bundeseigene GmbH in Berlin mit bis zu zehn regionalen Töchtern übernehmen. Die Gesellschaft erstellt jeweils für fünf Jahre Finanzierungs- und Umsetzungspläne, die vom Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestags abgesegnet werden müssen.

Finanzierung: Die Gesellschaft bekommt vom Bund das Maut-Aufkommen anteilig für ihr zu betreuendes Netz – insgesamt machen Lkw-Maut und geplante Pkw-Maut rund zehn Milliarden Euro jährlich aus. Kredite aufnehmen darf die GmbH nicht. Von Investoren finanzierte Projekte in umstrittenen "Öffentlich-privaten Partnerschaften" (ÖPP) sind nur möglich, wenn das Vorhaben nicht mehr als 100 Kilometer lang ist.

Privatisierungsschranken: Um Befürchtungen vor einer Privatisierung entgegenzutreten, werden gleich mehrere Schranken im Grundgesetz eingezogen. So bleibt das Eigentum des Bundes an den Autobahnen als solchen und auch an der künftigen Gesellschaft "unveräußerlich".

Bundesstraßen: Zum Fernstraßennetz gehören neben den Autobahnen noch rund 39.000 Kilometer Bundesstraße. Für sie gibt der Bund weiter das Geld, die Länder bleiben zuständig für Planen, Bauen und Betrieb – es sei denn, sie beantragen ausdrücklich ein Management durch den Bund. (dpa)

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