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Verhandlung: Wackelt die Pendlerpauschale?

11.01.2008 14:12 Uhr
Pendler
Für viele Pendler werden Fahrtkosten seit Januar erst ab dem 21. Kilometer anerkannt.
© Foto: ddp / Henning Kaiser

BFH-Richter äußert sich kritisch zu Argumentation des Finanzministeriums / Urteil in zwei Wochen

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In die Diskussion um die Pendlerpauschale ist erneut Bewegung gekommen. Am Donnerstag verhandelte das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH) in München, mündlich über zwei Fälle. Die Kläger wollen bewirken, dass Fahrtkosten zukünftig wieder ab dem ersten Kilometer mit 30 Cent anerkannt werden und nicht, wie seit dem 1. Januar 2007, erst ab dem 21. Kilometer. Dieses sogenannte Werkstorprinzip sei, nach Angaben des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) verfassungswidrig. Der LHRD strengte eines der beiden Verfahren vor dem BFH an und unterstützt den Kläger. Das Bundesministerium für Finanzen, das dem Verfahren beigetreten ist, verteidigte die Kürzungen. Nach ihrer Argumentation könnten Arbeitnehmer ihren Wohnort in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wählen. Wer stattdessen in großer Distanz einen Wohnsitz nehme, tue dieses aus privaten Motiven. Daher dürfe der Gesetzgeber den steuerlichen Abzug für Fahrten zum Arbeitsplatz auch streichen. Die Härteregelungen für Fernpendler seien ausreichend. Der LHRD argumentiert dagegen, die Fahrten zum Arbeitsplatz würden nur erfolgen, weil der Arbeitnehmer seine steuerpflichtigen Einnahmen erzielen möchte. Wenn er nicht fahre, dann verdiene er auch nichts, äußerte sich LHRD-Vorstandsmitglied Christian Munzel. Berufliche Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz müssten die Steuerlast senken. Denn "was man nicht hat, darf nicht besteuert werden." Der BFH hinterfragte laut Prozessbeobachtern die Darstellungen des Finanzministeriums gründlich würdigte sie kritisch. "Wenn jemand in die Nähe des Werktors zieht und der Betrieb dicht macht, ist es doch schwer vorstellbar, dass der dann längere Anfahrtsweg zu einer anderen Arbeitsstätte nicht betrieblich bedingt ist", zitiert die "Süddeutsche Zeitung" (Freitag) den Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Kanzler. Auch sei es unverständlich, dass die Kosten für einen Umzug aus betrieblichen Gründen oder die Miete für eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz weiterhin steuerlich voll absetzbar seien, die tägliche Fahrt aber nicht. Ein Urteil wird voraussichtlich am 23. Januar gesprochen. Es wird erwartet, dass der BFH den Fall an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verweist. Dort könnte letztlich auch die Pendlerpauschale ganz allgemein auf dem Prüfstand stehen. Vor dem Prozess am BFH hatten u.a. die Finanzgerichte in Niedersachsen, Saarland und Baden-Württemberg in Verhandlungen über die Pendlerpauschale teils konträr entschieden. (tk)

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