Laut der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung Hamburg (BGF) ist es bereits seit dem 21. September 2002 Pflicht, eine Warnweste im Firmenfahrzeug mitzuführen. Gemäß Paragraf 56 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) heißt es: "Werden auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen durchgeführt, muss Warnkleidung nach § 31 Abs. 1 getragen werden." Auch müsse bei der Durchführung von Abschlepp- oder Bergungsarbeiten auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs Warnkleidung getragen werden. Paragraf 31 verpflichtet dabei den Unternehmer dazu, "maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten". Eine gesetzliche Vorgabe, die allerdings nur von wenigen Firmen in Deutschland befolgt werde, vermutet der Hersteller Warntex, der damit gleichzeitig den Absatz seiner Schutzbekleidung ankurbeln will: "Das Mitführen von Warnwesten ist kein Luxus – Zahlen aus der Verkehrstotenstatistik belegen, dass jährlich eine Vielzahl von Autofahren ums Leben kommen, weil sie übersehen wurden", so das Erbacher Unternehmen. (tc)
Warnweste für Dienstwagen

Firmenwagen müssen neben Verbandskasten und Warndreieck auch mit Weste ausgestattet sein