-- Anzeige --

Fiktive Abrechnung: Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten

29.06.2015 06:00 Uhr

-- Anzeige --

_ UVP-Zuschläge und Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung eines Schadens erstattungsfähig. Dies ergibt sich aus § 249 Abs. 2 S. 2 BGB. Danach beinhaltet der erforderliche Geldbetrag zum Schadensausgleich die Umsatzsteuer nur, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist. Dies bedeutet: Eine fiktive Abrechnung ist nach wie vor möglich, ansonsten ergibt die Regelung keinen Sinn. Die Absetzung der Umsatzsteuer bei der fiktiven Abrechnung ist die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Ausnahme - andere, zum Beispiel UVP-Zuschläge und Verbringungskosten, sind gerade nicht aufgeführt.

AG Salzwedel, Entscheidung vom 16.12.2014, Az. 31 C 158/14, SP 2015, 160

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.