Störende Pfeifgeräusche bei einem neuen Cabrio der Luxusklasse berechtigen zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Händler den Defekt nicht beseitigen kann. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor. Die Klägerin hatte im Juni 2007 das Cabrio für 98.000 Euro (brutto) erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie bei dem Verkäufer dreimal jeweils störende Windgeräusche moniert, die bei geschlossenem Verdeck im Geschwindigkeitsbereich von 60 bis 130 km/h auftraten. Als diese nicht behoben werden konnten, erklärte die Halterin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Händler bestritt jedoch einen Mangel und argumentierte, der Pkw entspreche "dem Stand der Serie". Vor dem Landgericht ermittelte ein Sachverständiger eine selbsttätig ausfahrende Stabantenne - die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird - als Quelle für das pfeifende Geräusch. Dies stufte das Gericht mit Blick darauf, dass es sich um einen Wagen der Luxusklasse handelte, als "maßgeblich störend" und damit mangelhaft ein. Eine Umrüstung, die der Hersteller seit Anfang 2008 anbietet, würde rund 3.700 Euro kosten. Angesichts dieser Summe sah der Richter das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an, ohne dass es darauf ankam, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten. (rp) Landgericht Coburg, Aktenzeichen: 22 O 513/07
Recht: Urteil: Pfeifgeräusche im Luxus-Cabrio gleich Mangel
