Ein Autofahrer, der einen beißenden Brandgeruch in seinem Wagen bemerkt und das Fahrzeug nicht verlangsamt und möglichst sofort zum Anhalten bringt, handelt grob fahrlässig. Die Behauptung, der aus der Entlüftung dringende Qualm habe seine Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, weshalb er mehrere hundert Meter weiter bei Rotlicht über eine Kreuzung gefahren und dort mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen sei, ist deshalb nicht als Entlastung zu werten, sondern gerade als Beweis seiner vollen Schuld an dem Unfall. Das hat nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. I-24 U 131/08). Es sei allgemein bekannt, dass von einem Brandgeruch auf eine Brandursache zu schließen ist und ein Weiterfahren nur mit äußerster Vorsicht erfolgen kann, betonten die Richter. "Hätte der Autofahrer sich vorsichtiger verhalten und bei langsamer Fahrt auf den anschließend eindringenden Rauch durch sofortiges Anhalten reagiert, wäre es gar nicht zu dem Rotlichtverstoß und der Kollision gekommen", erklärt Rechtsanwalt Gottfried Putz. Insofern fehle es in diesem Fall nicht an den Voraussetzungen einer groben Fahrlässigkeit, wie sie bei Nichtbeachten eines roten Ampellichts wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel angenommen wird. Der Autofahrer musste für den Schaden von über 9.000 Euro in voller Höhe aufkommen. Übrigens ausdrücklich nicht deshalb, weil der Wagen nur gemietet und der Mann am Steuer nicht einmal selbst der Mieter gewesen war. Läge keine grobe Fahrlässigkeit vor, wäre ansonsten auch hier die Vollkaskoversicherung des Vermieters zweifellos in der Pflicht gewesen, heißt es in dem Düsseldorfer Richterspruch. (mp) Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-24 U 131/08