Fällt ein gewerblich oder teilgewerblich genutztes Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall aus, so stellt die entfallene Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden dar. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden. Daher kann der Unternehmer respektive Flottenbetreiber dem Urteil der Richter zufolge eine Nutzungsentschädigung vom Schädiger für die Zeit der Fahrzeugreparatur verlangen. Er ist aber nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug für diese Zeitspanne anzumieten. Oberlandesgericht Naumburg, Aktenzeichen: 1U44/07