Wenn ein Neuwagen über zehn Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als vom Hersteller ausgewiesen, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Dieses aktuelle Urteil, auf das die Deutsche Anwaltshotline jetzt hingewiesen hat, fällte kürzlich das Landgericht München (Az.: 4 O 6504/07). Denn dabei sei der eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und das gelieferte Auto müsse als mangelhaft eingestuft werden. In dem Streitfall, so die Deutsche Anwaltshotline, sei es um einen Mercedes-Benz E 320 CDI gegangen, der in einem von einem Sachverständigen durchgeführten Fahrtest nach europäischen Vorschriften auf 100 Kilometern im Durchschnitt 11,2 Liter und im Stadtverkehr sogar 13,45 Liter verbrauchte - 30 bis 35 Prozent bzw. 16 bis 22 Prozent mehr als die Herstellerangabe. In der Betriebsanleitung des Pkw seien 8,3 bis 8,6 Liter ausgewiesen gewesen. Damit aber habe der umstrittene Mercedes entsprechend dem Münchener Urteilsspruch von vorneherein einen erheblichen Mangel aufgewiesen. "Denn bei einem verkauften Neufahrzeug darf laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Kraftstoffverbrauch nicht mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweichen", sagt Rechtsanwalt Peter Muth von der Deutschen Anwaltshotline. (red) Landgericht München, Az.: 4 O 6504/07