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Urteil: Betriebsrat darf mitreden

22.01.2009 12:57 Uhr
Urteil: Betriebsrat darf mitreden
© Foto: Auto-Reporter

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Wie das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschieden hat, gilt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates selbst dann, wenn das Überwachungssystem ausschließlich dazu eingesetzt werden soll, Kunden bei ihren Nachfragen zum aktuellen Standort von Waren genaue Auskünfte geben zu können. Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Betriebsrat erfahren, dass die Unternehmensleitung beabsichtige, 20 Firmenfahrzeuge mit GPS-Geräten auszustatten. Weil sie befürchtete, dass das Positionsmanagementsystem auch zur Überwachung mobiler Mitarbeiter eingesetzt und für eine lückenlose Überwachung der Beschäftigten genutzt werden könne, verlangte die Arbeitnehmervertretung konkretere Angaben und den vorherigen Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Dem versagte sich allerdings die Firmenleitung. Das Ortungssystem diene nicht der Überwachung des Personals. Bei Nachfragen der Kunden, wo sich ihre Waren befinden, solle unter anderem leichter abzuschätzen sein, wann der Bestimmungsort erreicht werden würde. Und nicht zuletzt sei das Fahrzeug bei einem Überfall oder Diebstahl im Ausland leichter zu orten. Angaben zu Leistungen des Personals wie persönliche Fahrzeiten, Geschwindigkeiten und Pausenzeiten würden dagegen sowieso vom gesetzlich längst vorgeschriebenen Fahrtenschreiber dokumentiert. Hierfür bräuchte man das neue Ortungssystem gar nicht und damit auch nicht die Zustimmung des Betriebsrates dafür. Das sah das Arbeitsgericht anders. "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei technischen Einrichtungen mit solchen Möglichkeiten grundsätzlich von einer Überwachung des Verhaltens oder der Leistungen der Arbeitnehmer auszugehen - egal, ob der Arbeitgeber diese Optionen tatsächlich wahrzunehmen beabsichtigt und die durch die Überwachung gewonnenen Daten auch dementsprechend auswertet", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz. Negiert das Management diese eindeutige Rechtslage und lässt die Ortungsgeräte trotzdem einbauen, darf der Betriebsrat wie in diesem Fall sein Mitbestimmungsrecht per einstweiliger Verfügung erzwingen. (mp)

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