Fuhrpark-Risiko: Warum der sorgenfreie Dienstwagen Geschichte ist

17.02.2026 02:31 Uhr | Lesezeit: 2 min
Dienstwagen, Fahrtenbuch, Vimcar
Rückrufe sind Alltag – für Flotten ein strategisches Risiko.
© Foto: Vimcar

Rückrufe explodieren, Gewährleistung schrumpft: Wer AGB und Bedingungen nicht prüft, sitzt bei Serienfehlern schnell auf Kosten und Standzeiten. Was Fuhrparks jetzt absichern müssen.

Neuwagen standen lange für Sicherheit und Planbarkeit – dieses Versprechen bröckelt. "Rückrufe gehören inzwischen zum Alltag. Gleichzeitig können verkürzte Gewährleistungsfristen einzelner Anbieter das Risiko unbemerkt auf Unternehmen verlagern", warnt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM).

Wer Verkaufsbedingungen und AGB nicht sorgfältig prüft, riskiert nicht nur Einschränkungen bei Sicherheit und Verfügbarkeit, sondern auch erhebliche Mehrkosten – insbesondere dann, wenn Hersteller oder Händler Gewährleistung für gewerbliche Kunden deutlich kürzen.

Immer mehr Rückrufe

Dass Rückrufe heute keine Ausnahme mehr sind, zeigen aktuelle Zahlen: Eine Untersuchung des ADAC weist seit Jahren einen starken Anstieg der Rückrufaktionen aus. Im Jahr 2025 wurden 532 Rückrufe registriert – nahezu dreimal so viele wie 2010 (185).

Auch die Zahl der betroffenen Fahrzeuge steigt deutlich: 2024 mussten rund 2,84 Millionen Autos in die Werkstatt, das waren 48 Prozent mehr als im Vorjahr. Vor allem volumenstarke Baureihen und technisch komplex ausgestattete Modelle sind anfällig – ein einzelner Fehler kann schnell hunderttausende Fahrzeuge betreffen.

Parallel dazu berichten Flottenverantwortliche, dass einzelne Hersteller die Gewährleistungsfristen für Unternehmerkunden vertraglich auf ein Minimum reduzieren – unter anderem bei Mercedes-Benz und Volkswagen. "Sollte das so zutreffen, tragen Fuhrparks das technische und finanzielle Risiko womöglich deutlich früher allein – wenn sie nicht genau hinschauen", so Schäfer.

Fehlerrisiko steigt ständig

Mit der wachsenden technischen Komplexität moderner Fahrzeuge steigt auch das Fehlerrisiko. Für Flotten bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Dienstwagen von einem Rückruf betroffen ist, war selten so hoch. Positiv ist, dass Mängel konsequent adressiert werden und die Sicherheit steigt. Gleichzeitig verschärfen Rückrufe die Diskussion um Standzeiten, Fahrzeugverfügbarkeit, Ersatzmobilität und Haftungsfragen.

Skandale wie manipulierte Abgassysteme oder fehlerhafte Takata-Airbags haben die Zahlen zusätzlich befeuert. Doch auch unabhängig davon gilt: Rückrufe sind heute fester Bestandteil des Produktlebenszyklus. Hersteller rufen inzwischen auch kleinere Abweichungen zurück, um Qualitäts- und Sicherheitsstandards einzuhalten.

Kritisch sieht der BBM zudem die Kommunikation mancher Rückrufschreiben. Wenn etwa bei Batterieproblemen – wie bei einem Rückruf von Mercedes EQA/EQB – von einem Softwareupdate die Rede ist, das Probleme "mitigieren" soll, könne das laut Schäfer darauf hindeuten, dass gravierende Mängel sprachlich abgeschwächt werden. "Mitigieren" bedeutet lediglich abmildern – nicht zwingend vollständig beheben.


Prüfen, vergleichen, verhandeln, Prozesse sichern

Wer Fahrzeuge für den Unternehmensfuhrpark beschafft, sollte sich nicht auf Prospekte oder Leasingraten verlassen. Entscheidend ist eine saubere Risiko- und Vertragsprüfung vor Abschluss:

  • AGB checken und Hersteller vergleichen: Wer bietet für gewerbliche Kunden tatsächlich zwei Jahre (oder mehr)? Wer nutzt rechtliche Spielräume zur Verkürzung?
  • Rückrufhistorie bewerten: Viele Rückrufe plus kurze Gewährleistung – diese Kombination belastet Verfügbarkeit und Total Cost of Ownership (TCO).
  • Gewährleistung aktiv verhandeln: Bei Großabnahmen oder Rahmenverträgen kann eine schriftlich verlängerte Frist im Schadenfall hohe Kosten verhindern.
  • Interne Abläufe etablieren: Rückrufinfos schnell erfassen, Werkstatttermine konsequent steuern und Ersatzmobilität einfordern.
  • Auch der ADAC betont: Rückrufinformationen müssen klar und verständlich sein – damit Halter wissen, welcher Fehler vorliegt, wann und wo das Fahrzeug in die Werkstatt muss und was dort konkret gemacht wird. Zudem sollten Hersteller längere Werkstattaufenthalte begleiten und Mobilität sicherstellen – auch wenn der rechtliche Anspruch darauf begrenzt sein kann.


Wenn Rückruf auf verkürzte Gewährleistung trifft

Rückrufe sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung. Problematisch wird es jedoch, wenn Rückrufrisiken auf Vertragskonstruktionen treffen, bei denen die Gewährleistungsfrist für gewerbliche Kunden verkürzt wurde. Beispiele aus aktuellen Neuwagen-Verkaufsbedingungen zeigen:

  • Mercedes-Benz sieht bei Neuwagenverkäufen an Unternehmer teils nur ein Jahr Gewährleistung vor; Sachmängelansprüche verjähren damit deutlich früher als im Privatkundengeschäft.
  • Andere Hersteller bleiben bei zwei Jahren oder kombinieren dies mit mehrjährigen Garantien – ohne die Verjährung für Geschäftskunden aktiv zu verkürzen.

Für Unternehmen kann das teuer werden: Tritt ein Serienfehler erst später auf und greift wegen AGB-Verkürzung keine Gewährleistung mehr, bleiben Betriebe auf Reparaturkosten, Ausfallzeiten und organisatorischem Aufwand sitzen – selbst wenn der Mangel offensichtlich konstruktions- oder produktionsbedingt ist.

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