"Knöllchen ohne Grenzen" noch keine Gefahr für Verkehrssünder

14.06.2007 00:16 Uhr
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Die meisten EU-Staaten haben die Vorgaben zur Eintreibung von Bußgeldern über 70 Euro noch nicht umgesetzt.

Viele EU-Staaten haben Regelung nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt

"Knöllchen ohne Grenzen" bilden auch viereinhalb Jahre nach dem entsprechenden EU-Beschluss keine Gefahr für Verkehrssünder im Ausland. Von den 27 Mitgliedstaaten hätten die meisten die europäischen Vorgaben zur Eintreibung von Geldstrafen und Bußgeldern über 70 Euro nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Rande des EU-Justizministerrats in Luxemburg am Mittwoch. Die Minister hatten letzte Einzelheiten der Regelung im Februar 2005 – rund zwei Jahre nach einem Grundsatzbeschluss – festgelegt. Damals hieß es, die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen werde spätestens im Jahr 2007 Wirklichkeit. Das Heimatland eines Autofahrers müsse dann alle Strafen von 70 Euro und mehr eintreiben, die auf Fahrfehlern im EU-Ausland beruhen. Bisher bleiben Autofahrer bei solchen Regelverstößen oft straffrei. Die Sache sei "ziemlich kompliziert", räumte eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein. In Deutschland müsse eine zentrale Stelle mit allen Behörden in Ländern und Gemeinden vernetzt werden, die Bußgelder ausstellen dürfen. Bisher gebe es für die nötige Regelung nur einen Referentenentwurf. Bis dieser Gesetz sei, bleibe nur der schwierige Weg der normalen Rechtshilfe. Der werde aber nur in schweren Fällen genutzt. (dpa)

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