Transport und Verkehr
StVO und Bußgeldkatalog
Für Anfang 2020 ist eine Reform der Straßenverkehrs-Ordnung und des Bußgeldkatalogs geplant: Dann sollen für das unerlaubte Fahren durch eine Rettungsgasse künftig bis zu 320 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen - diese Sanktion gilt auch, wenn keine solche Gasse für Einsatzkräfte, etwa bei einem Unfall, gebildet wird. Zugleich droht in Zukunft für diese Verstöße die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Zudem will die Regierung Berufskraftfahrern verbieten, dass sie ab einem Tempo von über 30 Stundenkilometern den Notbremsassistenten abschalten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Wer unerlaubt in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parkt, soll darüber hinaus statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. Bei schwereren Verstößen, zum Beispiel mit Behinderung, Gefährdung oder auch Sachbeschädigung, riskieren Fahrer zusätzlich sogar einen Punkt in Flensburg.
Für das Überholen von Fußgängern, Radlern oder E-Tretrollern sollen Mindestabstände von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gelten.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen will der Bund beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit (sieben bis elf Stundenkilometer) vorschreiben. Lkw-Fahrer, die dagegen verstoßen, müssen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Geplant sind auch einige neue Verkehrszeichen. Unter anderem eines, das Ladezonen für den gewerblichen Güterverkehr bundeseinheitlich kennzeichnet.
CO2-Vorgaben für Fahrzeuge
Autos und alle leichten Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union dürfen ab sofort nicht mehr als 95 Gramm beziehungsweise 147 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen. Der CO2-Grenzwert betrifft die gesamte Flotte der Hersteller, also alle Fahrzeuge, die sie in einem Jahr auf den Markt gebracht haben, im Schnitt. Ein Hersteller darf also Modelle verkaufen, die einen höheren CO2-Ausstoß haben, vorausgesetzt, andere Modelle liegen unter dem Grenzwert und gleichen den zu hohen CO2-Wert wieder aus.
Wer die Umweltvorgaben reißt, dem drohen ab 2021 deftige Strafen. Die EU sieht 95 Euro für jedes zu viel emittierte Gramm CO2 vor - und zwar pro Fahrzeug.
Um diese anspruchsvollen Ziele zu erreichen, haben die Automobil-Bosse sich mit den Politikern der großen Koalition im November auf ein milliardenschweres Paket geeinigt. Elektrofahrzeuge, die günstiger als 40.000 Euro sind, werden ab diesem Jahr mit 6.000 Euro bezuschusst, bei teureren Stromern bis 65.000 Euro sind es immer noch 5.000 Euro. Der höhere Umweltbonus soll bis 2025 verlängert werden. Dazu kommen noch die Plug-in- Hybride, die mit 4.500 beziehungsweise 4.000 Euro bezuschusst werden. Allerdings dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Damit diese Aktion nicht wirkungslos verpufft, sollen bis 2022 bundesweit mindestens 50.000 Ladesäulen entstehen.
DAB+ wird Standard
Etwas später in diesem Jahr, nämlich am 21. Dezember, ist ein wichtiger Termin für die alle Auto-Radiohörer. Denn ab diesem Datum sind Audioanlagen in den Neuwagen verpflichtend mit DAB+ auszustatten. Damit löst der digital-terrestrische Empfang die bisherige analgoge UKW-Welt ab. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig diese Digitalradio-Pflicht, wie die Gemeinschaftsinitiative Digitalradio Deutschland erklärt. Deutschland geht dabei keinen eigenen Weg, sondern setzt mit der Entscheidung von Bund und Ländern die EU-Regelungen zur "Interoperabilität beim Radio-Empfang" in nationales Recht um. Frankreich und Italien machen es vor.
Verbraucherschutz
Streitschlichtung
Seit 1. Januar gibt es eine Universalschlichtungsstelle, an die man sich bei Problemen mit dem Kfz-Ersatzteilkauf oder Dienstleistungen wie Taxi- und Mietdiensten wenden kann. Streitigkeiten, für die es keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle gibt, sollen hier außergerichtlich beigelegt werden. Der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel soll für alle verkraftbar sein. Pendlerinnen und Pendler werden deshalb durch eine Anhebung der Entfernungspauschale entlastet. Von 2021 bis 2026 wird die Pendlerpauschale für Fahrten ab dem 21. Kilometer um fünf Cent auf 35 Cent erhöht (siehe Kasten unten).
Steuern und Personal
Dienstreisen
Beschäftigte, die mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs sind, bekommen ab 2020 eine Verpflegungspauschale von 14 Euro - zwei Euro mehr als noch 2019. Das gilt auch für den An- und Abreisetag. Für einen kompletten Tag, also 24 Stunden, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten künftig 28 Euro Pauschale zahlen.
Steuern
Die Elektromobilität wird im Jahressteuergesetz, das am 1.1.2020 in Kraft trat, weiter gefördert. Die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils wurde für E-Autos gesenkt auf 0,25% des UVP. Wichtig: Auch für das Dienstfahrrad gilt diese Regelung.
Ausland
In Ortschaften wird die Geschwindigkeit in Spanien eingeschränkt. Schon 2019 geplant, ist nun 2020 Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften umgesetzt worden. Straßen mit je einer Spur pro Fahrtrichtung sind von dieser Regel betroffen. Gemeinden haben ansonsten auch die Möglichkeit, die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 festzulegen.
Auch Bußgelder werden angehoben. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann mit drakonischen Strafen von 300 Euro anstelle der bisher fälligen 100 Euro gerechnet werden, was bereits ab 21 km/h zu viel gilt.
Italien
Auch hier steigen einige Bußgelder. Hantieren mit dem Handy am Steuer wird künftig mit 400 Euro statt mit den bisher gültigen 165 Euro quittiert. Zusätzlich kann ein Fahrverbot zwischen sieben und 30 Tagen verhängt werden, bei Wiederholungstätern sogar bis zu drei Monate.
Pkw mit italienischer Zulassung brauchen außerdem ab sofort Kindersitze mit Alarmsystem. Kleinkinder sollen so nicht mehr im Auto zurückgelassen werden können. Diese Regelung gilt auch für Mietwagen.
Großbritannien
Bis zu 200 Pfund kostet die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt.
Und in Schottland wird wahrscheinlich ein Gesetz erlassen, das Parken auf Gehwegen sanktioniert. Bislang gilt dieses Gesetz nur für London.
Des Weiteren gelten ab 26. Oktober für die Londoner Umweltzone strengere Emissionsnormen.
Und das kommt 2021
PendlerpauschaleDer Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel soll für alle verkraftbar sein. Pendlerinnen und Pendler werden deshalb durch eine Anhebung der Entfernungspauschale entlastet. Von 2021 bis 2026 wird die Pendlerpauschale für Fahrten ab dem 21. Kilometer um fünf Cent auf 35 Cent erhöht.MobilitätsprämieFür Geringverdienende gibt es in Zukunft eine Mobilitätsprämie. Mit dem Klimaschutzprogramm werden finanzielle Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel gesetzt. Die Mobilitätswende soll dabei für alle verkraftbar sein. Für Geringverdienende ohne Einkommensteuer, die von der Entfernungspauschale nicht profitieren, ist eine Mobilitätsprämie angedacht. 4,9 Cent pro Kilometer wird es ab 1.1.2021 geben.