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Pflicht zur Rücknahme eines wiederaufgefundenen entwendeten Fahrzeugs

05.07.2021 06:00 Uhr
Pflicht zur Rücknahme eines wiederaufgefundenen entwendeten Fahrzeugs

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Sehen die Bedingungen des Kaskoversicherers die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Rücknahme des entwendeten Kfz für den Fall vor, dass dieses "innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenmeldung" wiederaufgefunden wird, genügt (zu ungunsten des Versicherungsnehmers) auch bereits die mündliche telefonische Anzeige zur Auslösung der Monatsfrist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes mit objektiv zumutbaren Anstrengungen und Bedingungen wieder in Besitz nehmen kann.

OLG Saarbrücken, Entscheidung v. 30.9.2020, Az. 5 U 91/19

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