Kündigung erhalten: Was passiert mit dem Dienstwagen?

03.06.2026 10:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
Dienstwagen, Firmenwagen, Geschäftswagen, Elektroauto
Endet ein Anstellungsverhältnis, kommt es oft zu Streit um den Dienstwagen.
© Foto: Ayvens

Bei einer Kündigung wird auch der Dienstwagen zur Streitfrage. Wann das Auto abgegeben werden muss, hängt vom Vertrag ab.

Neun Jahre hat Max Neundorfer (Name geändert) als Verkäufer im Außendienst gearbeitet. Er hat sich hochgearbeitet zum Teamleiter, mit passendem Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ein Mittelklasse-Kombi, gut ausgestattet und groß genug für Familienurlaub. Dann die Kündigung, weil das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Der Wagen steht noch vor der Tür. Aber wie lange noch?

Mit der Kündigung taucht schnell die Frage auf: Darf der Mitarbeiter den Firmenwagen weiterfahren oder muss er ihn sofort zurückgeben? Die Antwort: Kommt darauf an. Denn ein Dienstwagen mit Privatnutzung gilt arbeitsrechtlich als Teil des Gehalts. Der geldwerte Vorteil muss schließlich auch versteuert werden. Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer das Auto deshalb weiter fahren, bis das Arbeitsverhältnis endet.  

Doch ganz so einfach läuft es in der Praxis selten und nur, wenn keine abweichenden Regelungen bestehen. Die Leitlinie gibt der Dienstwagenüberlassungsvertrag vor, der häufig Teil der Car Policy ist. Damit regeln Unternehmen, wer einen Firmenwagen nutzen darf, welche Pflichten gelten und unter welchen Voraussetzungen der Wagen zurückgegeben werden muss. Wichtig sind dabei sogenannte Widerrufsklauseln. Sie erlauben dem Arbeitgeber, das Auto unter bestimmten Umständen vorzeitig zurückzufordern, etwa bei Kündigung oder Freistellung. 

Gerade kleine Unternehmen versäumen es allerdings gerne, eindeutige Spielregeln aufzulegen. Da bekommt ein langjähriger Mitarbeiter schon mal ohne weiteren Papierkram den Schlüssel für ein Leasingfahrzeug in die Hand gedrückt. Teilweise existieren nur knappe Zusatzvereinbarungen im Arbeitsvertrag oder sogar mündliche Absprachen. Im Streitfall wird das schnell problematisch. Fehlt eine wirksame Widerrufsklausel, darf der Kollege sein Dienstauto häufig bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterfahren, sofern auch private Fahrten gestattet sind.  

„Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an“, sagt Urs Heck vom Kollegium Völker in Reutlingen. Die Regelung müsse klar und verständlich formuliert sein und erkennen lassen, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf möglich ist. „Dienstwagennutzer müssen ein gewisses Mindestmaß an Kalkulierbarkeit haben“‘, sagt der Arbeitsrechtler. Unwirksam seien dagegen pauschale Formulierungen wie „Der Dienstwagen ist bei Kündigung jederzeit zurückzugeben.“  

Besonders häufig gibt es Streit bei Freistellungen. Viele Arbeitgeber ziehen den Wagen sofort ein. „Gerade hier hat die Rechtsprechung die Anforderungen zuletzt verschärft“, sagt Anwalt Heck. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können pauschale Freistellungsklauseln unwirksam sein, wenn sie allein an die Kündigung gekoppelt sind. Der Arbeitgeber müsse begründen können, warum die Freistellung notwendig ist, sagt der Anwalt. Fehlt diese Grundlage, wird auch der Entzug des Dienstwagens angreifbar. In einem aktuellen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen musste ein Unternehmen deshalb monatlich 510 Euro Nutzungsausfallentschädigung bezahlen. 

Und wie sieht es aus, wenn der Mitarbeiter wegen Krankheit längere Zeit ausfällt? Womöglich im Krankenhaus liegt, während der teure Dienstwagen ungenutzt vor der Garage parkt? Während der Entgeltfortzahlung, also meist in den ersten sechs Wochen, bleibt der Anspruch bestehen. Mit dem Ende der Lohnfortzahlung endet auch der Anspruch auf den geldwerten Vorteil.  

Andere Regelungen gelten, wenn der Wagen ausschließlich dienstlich genutzt werden darf. Dann entfällt mit der Kündigung auch der Nutzungszweck. Der Arbeitgeber kann die sofortige Rückgabe verlangen. Bei einer fristlosen Kündigung gilt das ohnehin.  

Viele Konflikte entstehen am Ende deshalb, weil Verträge unklar formuliert sind. Arbeitnehmer unterschätzen oft, wie stark der Dienstwagen an arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft ist. Arbeitgeber wiederum verlassen sich auf Klauseln, die vor Gericht keinen Bestand haben.  

Für Max Neundorfer entscheidet deshalb nicht allein die Kündigung, ob sein Kombi weiter vor der Tür stehen bleibt. Entscheidend ist der Blick in den Vertrag. 

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