Mit den EU-Wettbewerbshütern ist nicht gut Kirschen essen. Das weiß der Volkswagen-Konzern zu gut. Denn die Europäische Kommission hatte 1998 die Wolfsburger wegen der Behinderung billiger Re-Importe aus Italien zu einer Geldbuße von 102 Mio. Euro verdonnert. Daraus wurden in erster Instanz 90 Mio. Euro. Die Richter hatten den Zeitraum der Behinderungen enger gezogen als die EU-Wettbewerbswächter, hatten jedoch VW vorgeworfen, Kunden aus den Hochpreisländern Deutschland und Österreich systematisch daran gehindert zu haben, die Preisvorteile für VW- und Audi-Modelle in Italien zu nutzen. Die Klage des Konzerns wird wenig helfen. Denn der Generalanwalt hat de Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg empfohlen, die VW-Klage gegen den Bußgeldbescheid zurückzuweisen. Vorsichtshalber hat VW schon mal eine Bankgarantie über den Betrag hinterlegt. (zi)