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Recht: Ausnahme beim Auffahren nach Spurwechsel

04.04.2023 11:01 Uhr | Lesezeit: 1 min
Beim Wechsel der Fahrspuren gibt es feste Regeln, auch im Fall eines Unfalls.
Freie Spur heißt freie Fahrt. Ist dies nicht der Fall, sollte man achtsam sein.
© Foto: Fototamara/Fotolia

Auf den Wechsel der Fahrspur folgte der Auffahrunfall. Hier spielt eine zeitliche Komponente eine wesentliche Rolle.

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Der gegen den Auffahrenden grundsätzlich sprechende Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn der Vorausfahrende im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall vorher den Fahrstreifen gewechselt hat.

Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Spurwechsel und dem Auffahren ist dabei selbst dann noch nicht unterbrochen, wenn sich der vorausfahrende Fahrstreifenwechsler zum Zeitpunkt der Kollision bereits fünf Sekunden auf der Spur des Auffahrenden befunden hat.

(OLG Schleswig, Entscheidung vom 7.10.2022, Az. 7 U 51/22; NJW 2023, 370)

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