-- Anzeige --

Diesel-Update: VW erwirkt einstweilige Verfügung gegen Umwelthilfe

05.04.2017 12:05 Uhr
Diesel-Update: VW erwirkt einstweilige Verfügung gegen Umwelthilfe
Im Streit über die Wirksamkeit des Updates für vom Abgasskandal hat VW eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Umwelthilfe erwirkt.
© Foto: Karl-Josef Hildenbrand /dpa

Volkswagen hat nach dem Abgas-Skandal bereits Millionen von Diesel-Autos umgerüstet. Die Deutsche Umwelthilfe zweifelt den Erfolg des Updates an. Jetzt wehrt sich Europas größter Autobauer.

-- Anzeige --

Im Streit um die Wirksamkeit des Updates für vom Abgasskandal betroffene VW-Dieselmotoren hat der Autobauer eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Umwelthilfe erwirkt. Die am Landgericht Düsseldorf erwirkte Verfügung richtet sich gegen die Umwelthilfe und ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, wie die Organisation am Mittwoch mitteilte. Volkswagen begrüßte den Beschluss: Damit werde der Organisation und dem Bundesgeschäftsführer untersagt, "unwahre Behauptungen über die Wirksamkeit der technischen Anpassungsmaßnahmen zu streuen, die Volkswagen Kunden mit betroffenen Dieselmotoren bietet." Resch kündigte Widerspruch an.

Zuvor hatte die Umwelthilfe wegen des Diesel-Abgas-Skandals erneut das Kraftfahrt-Bundesamt verklagt. Die Organisation geht gegen eine aus ihrer Sicht rechtswidrige Rückrufanordnung der Behörde an. Hintergrund sind Untersuchungen des Abgasverhaltens von VW-Dieseln, die laut Umwelthilfe trotz Software-Update weiter überhöhte Stickoxidemissionen zeigen sollen.

"Wir glauben, dass VW ein Eigentor geschossen hat", sagte Resch zu der einstweiligen Verfügung. Es werde vergleichsweise schnell einen Gerichtstermin geben. Die von der Umwelthilfe bei Straßenmessungen festgestellten Stickoxid-Messwerte eines VW Golf Variant vor und nach dem Software-Update würden von VW nicht bestritten. Mit der Verfügung seien der Umwelthilfe bis auf weiteres zehn Aussagen zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Software-Updates untersagt. Sie sei ohne vorherige Abmahnung und ohne mündliche Verhandlung ergangen. Für den Fall der Zuwiderhandlung würden ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Gesetzliche Anforderungen erfüllt

Volkswagen betonte: "Richtig ist: Sämtliche Fahrzeuge, die an dem freiwilligen Rückruf teilnehmen, erfüllen die für alle Automobilhersteller geltenden gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union hinsichtlich Abgasemissionen." Dies habe das Kraftfahrtbundesamt nach umfangreichen Tests bestätigt - unter Einbeziehung externer technischer Dienste. VW kündigte an, auch künftig entschieden gegen Aussagen vorzugehen, "die dazu geeignet sind, Kunden bezüglich der Wirksamkeit der angebotenen technischen Anpassungsmaßnahmen zu verunsichern". Bisherige Rückmeldungen von Handel und Kunden seien überwiegend positiv.

Derweil kommt Volkswagen bei der Umrüstung der manipulierten Diesel weiter voran. Bislang seien weltweit über vier Millionen Fahrzeuge umgerüstet worden, sagte ein VW-Sprecher. In Deutschland seien es mehr als 1,6 Millionen Autos von rund 2,6 Millionen betroffenen Dieselautos. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.