Das elektronische Fahrtenbuch wird von Finanzämtern immer penibler in Augenschein genommen. Teilweise wird es auch nicht mehr anerkannt. Wie "Autoreporter.net" heute auf Basis eines Artikels in der Zeitschrift "Auto-Steuern-Recht" mitteilte, hat der deswegen angerufene Bundesfinanzhof jetzt zwei Geschäftsführern bis zum Hauptsacheverfahren die Aussetzung der Vollziehung ihres Steuerbescheides gewährt. (Beschluss vom 26. April 2004, Az. VI B 43/04). Den Angaben zufolge führten die beiden Betroffenen ihre Fahrtenbücher mit Microsoft Excel und erfassten zeilenweise für jede Fahrt den Wochentag mit Datum, den Anlass der Fahrt (privat, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, geschäftlich) mit der jeweiligen Streckenlänge und dem Kilometerstand am Ende der Fahrt. Dem Finanzamt war das zu wenig, weil es seiner Auffassung nach keine hinreichende Sicherung gegen nachträgliche Veränderungen biete. Auf eine endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofes, wann ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß geführt gilt, darf man gespannt sein. (pg)
Elektronisches Fahrtenbuch: Finanzämter schauen genau hin
Bundesfinanzhof prüft, wann ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß geführt gilt