Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Neuwagenvertrieb soll bis 31. Mai 2013 in Kraft bleiben. Danach soll die branchenspezifische Regelung endgültig auslaufen. Im Service will Brüssel dagegen bereits ab kommenden Jahr für mehr Wettbewerb sorgen. "Der Kfz-Sektor ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in der EU und braucht – vor allem in Krisenzeiten – Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der künftig für ihn geltenden wettbewerbsrechtlichen Regeln", erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch. Die EU-Kommission legte heute ihre Optionen für die Zeit nach Auslaufen der Kfz-GVO am 31. Mai 2010 vor. Dabei unterschied sie maßgeblich zwischen dem "Primärmarkt" (Verkauf von Neuwagen) und dem "Anschlussmarkt" (Kundendienst und Instandsetzung). Der Fahrzeugvertrieb funktioniere ohne "nennenswerte Wettbewerbsbeschränkungen" und bedürfe daher keiner weiteren sektorspezifischen Regelungen. Vielmehr sei die Vertikal-GVO ausreichend. Allerdings hält es die Kommission künftig für unbedingt erforderlich, mit ergänzenden Leitlinien dafür zu sorgen, den Ausschluss neuer Marktteilnehmer, starre Preisvorgaben der Hersteller und die Segmentierung der Märkte durch Gebietsaufteilungen zu verhindern. Sie erkannte an, dass die Investitionen beim Fahrzeugvertrieb weitgehend markenspezifisch und auf Dauer angelegt sind. Auch angesichts der aktuell schwierigen Lage auf dem Automarkt soll die dreijährige Verlängerung einen "reibungslosen Übergang" zur neuen Rechtslage gewährleisten. Im Aftersales-Bereich drückt die EU-Kommission dagegen aufs Tempo. Hier plädierte Brüssel für eine verschärfte Anwendung der allgemeinen Kartellrechtsregeln bereits ab Juni 2010. Diese sollen um spezielle Regeln ergänzt werden, die u.a. den Zugang zu technischen Informationen, Ersatzteilen und den Servicenetzen der Hersteller gewährleisten. Mehr Details zum Anschlussmarkt lesen Sie auf unserem Partnerdienst "asp Online".
EU-Vorschlag: Kfz-GVO wird um drei Jahre verlängert
