Wartet der Geschädigte eines Verkehrsunfalles mit der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs mehrere Monate, begründet dieser Umstand die tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen.
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.5.21,
Az. 4 U 382/21, NJW-Spezial 2021, 619
- Ausgabe 04/2022 S.60 (117.9 KB, PDF)