Eine heute von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) vermeldete Gleichstellung der steuerlichen Förderung von Flüssiggas und Erdgas als Kraftstoff ist laut Aussage des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG), Robert Schneiderbanger, noch keine beschlossene Sache. Zwar hätten sich die Bundestagsfraktionen wie von der "FAZ" berichtet darauf geeinigt, beide Kraftstoffe bis 2018 gleich zu behandeln. Eine endgültige Entscheidung falle aber erst auf einer Sitzung des Bundestags-Finanzauschusses Ende Juni, sagte Schneiderbanger auf Anfrage. Bis dahin rechnet der Verbandsvertreter noch mit einigen Störfeuern vor allem der Parlamentarier, die den landwirtschaftlichen Verbänden nahe stehen und sich derzeit vehement für eine Verlängerung der steuerlichen Förderung von Biodiesel einsetzen (wir berichteten), u.a. mit Verweis auf die mögliche Privilegierung von Erd- und Autogas. Die Große Koalition hatte im März beschlossen, Erdgas mit einer steuerlichen Förderung des Kraftstoffs CNG bis 2020 zu begünstigen, während LPG laut Entwurf des Energiesteuergesetzes nur bis 2009 gefördert werden sollte. Um die angemessene Besteuerung der beiden Kraftstoffe wird seit Jahren gerungen. (ng)
Hoffnung für Autogas?

DVFG: Steuerliche Gleichstellung mit Erdgas noch nicht beschlossene Sache