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"Knöllchen ohne Grenzen": EU nimmt neuen Anlauf

19.03.2008 14:43 Uhr
Die EU will mit dem neuen Gesetzesvorschlag die Zahl der Verkehrstoten senken.

Vernetzung nationaler Datenbanken soll Polizei grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern erleichtern

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Autofahrer sollen künftig EU-weit für Verkehrsverstöße zur Kasse gebeten werden. Die EU-Kommission beschloss am Mittwoch einen neuen Plan zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssündern. Eine Vernetzung nationaler Datenbanken soll der Polizei helfen, Fahrzeughalter im EU-Ausland aufzuspüren. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot will mit dem Gesetzesvorschlag die Zahl der Verkehrstoten senken. "Wenn ein Mitgliedstaat streng ist, dann geht auch die Zahl der Unfälle und Todesfälle zurück", sagte der Franzose. Künftig könnten auch ausländische Fahrer besser belangt werden. Sie machten im Durchschnitt nur fünf Prozent des Verkehrs aus, aber 15 Prozent der Regelverstöße gingen auf ihr Konto. Die Richtlinie soll für vier Arten von Verkehrsverstößen gelten: zu hohes Tempo, Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Gurt und Missachtung roter Ampeln. Diese Delikte seien die Ursache für drei Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Europa, sagte der Kommissar. Im vergangenen Jahr starben den Angaben zufolge insgesamt 43.000 Menschen auf Europas Straßen. Der Brüsseler Plan sieht eine Vernetzung der nationalen Datenbanken vor, in denen die Angaben zu Fahrzeughaltern gespeichert sind. Wenn beispielsweise eine deutsche Radarfalle das Kennzeichen eines Autos aus dem EU-Ausland fotografiert, kann die deutsche Polizei in dessen Herkunftsland den Halter ermitteln. Bisher gingen ausländische Verkehrssünder häufig straffrei aus, beklagte Barrot. Die vorgeschlagene Richtlinie sieht vor, dass die Behörden einen Halter automatisch ermitteln und ihm einen Bußgeldbescheid in der Sprache seines Heimatlandes schicken. Wenn die Mitgliedstaaten und das Europa-Parlament dem Gesetzentwurf rasch zustimmen, könnte die Regelung frühestens in drei Jahren in Kraft treten. Kein zentrales Halterregister Barrot versicherte, Brüssel plane weder ein zentrales Halterregister noch eine Vereinheitlichung nationaler Verkehrsregeln. Auch sei in Europa kein einheitliches Strafpunktesystem für Verkehrssünder in Sicht, wie die Deutsche Polizeigewerkschaft es gefordert hat. Aber jeder Autofahrer – auch ein Durchreisender – müsse sich an die jeweils gültigen Vorschriften halten. Dazu solle die Richtlinie beitragen. Bezahle ein Verkehrssünder ein Bußgeld aus dem Ausland nicht, dann bleibe die Vollstreckung des Bescheides schwierig, räumte Barrot ein. Die juristische Prozedur sei in einem getrennten EU-Beschluss geregelt, den ein Jahr nach dem Stichtag erst sieben EU-Länder in nationales Recht umgesetzt hätten. "Das ist wirklich ein Problem der juristischen Zusammenarbeit", sagte der Kommissar. (dpa)

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