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Rechtsfahrgebot und Abstand zum Fahrbahnrand

15.12.2021 06:00 Uhr

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Das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, bedeutet nicht, dass am äußersten rechten Fahrbahnrand zu fahren ist. Vielmehr ist ein angemessener Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand einzuhalten, der in der Regel - auch im Stadtverkehr - zwischen 0,5 bis 1 m betragen sollte. Das gilt im Übrigen auch für Fahrradfahrer, die zudem nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern (innerorts) und 2 Metern (außerorts) überholt werden dürfen.

OLG München, Entscheidung v. 2.6.2021, Az. 10 U 7512/20, zfs 2021, 563

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