Unterlässt der Unfallgeschädigte seinen notwendigen Vortrag zu einem Verdienstausfall respektive Erwerbsschaden, so schließt dies die Schätzung eines Mindesterwerbsschadens nicht aus.
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.8.21, Az. 1 U 68/19, NJW-Spezial 2021, 618