Das Umweltbundesamt fordert für spritfressende große Neuwagen eine zusätzliche Abgabe zum Schutz des Klimas. Dies könne zumindest für einen Übergangszeitraum ab 2012 zur Senkung des Verbrauchs beitragen, heißt es im jüngsten Jahresbericht des Umweltbundesamtes (UBA). Zur Erforschung der Einzelheiten werde noch an einer Studie gearbeitet, hieß es am Donnerstag auf Anfrage. Der für die EU-Autoflotte künftig zulässige Kohlendioxid-Ausstoß solle an der jeweiligen Grundfläche (Länge mal Breite) der Fahrzeuge anknüpfen und nicht an Leistung, Hubraum oder Leergewicht. "Die Hersteller könnten mit gezielten Veränderungen dieser Parameter den Grenzwert ohne eine echte CO2-Minderung relativ einfach erreichen", heißt es im Jahresbericht. Dagegen sei die Grundfläche des Pkw von den Anbietern nicht manipulierbar und so eine "stabile Basis für die CO2-Begrenzung." Folge man in der EU diesem Vorschlag, sei eine zügige Ausweitung des Angebots wesentlich sparsamerer Neufahrzeuge zu erwarten. Damit würden die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) bis 2012 um 20 Prozent gemindert. Dies entspricht der in der EU vereinbarten CO2-Verringerung auf 130 Gramm je Kilometer. In Deutschland sind es im Schnitt aller Pkw derzeit 164 Gramm. Bis 2020 lasse sich der CO2-Grenzwert für den EU-Pkw-Flottendurchschnitt der Neufahrzeuge mit der vorgeschlagenen Maßnahme auf etwa 90 Gramm CO2 je Kilometer senken – das entspricht etwa vier Liter Sprit. Weiter heißt es: "Für wenige verbrauchsintensive Pkw-Typen, die den ihrer jeweiligen Grundfläche geltenden Grenzwert ab dem Jahr 2012 nicht erreichen sollten", könnte neben der Kfz-Steuer vorübergehend eine Abgabe erhoben werden. Neue EU-Regelung bis Jahresende Die EU-Kommission arbeitet derzeit an den Einzelheiten zur CO2-Festlegung für die Autoflotte. Nach bisherigen Erklärungen sollen große Fahrzeuge nicht schlechter gestellt werden als kleine und Mittelklasse-Fahrzeuge. Die Regelungen sollen möglichst bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein. Für Deutschland hat die Bundesregierung zur Umsetzung der CO2-Abbau-Verpflichtung bereits grundsätzlich beschlossen, die Kfz-Steuer künftig vom CO2 und anderen Abgasen abhängig zu machen und nicht länger vom Hubraum. (dpa)
Umweltbundesamt will temporäre Klima-Abgabe für "Spritfresser"
Behörde fordert, den zulässigen CO2-Ausstoß eines Pkw an dessen Grundfläche festzumachen