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'Start' mit Laptophalter

29.08.2008 12:02 Uhr

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"Start" mit Laptophalter

Linde-Vertragshändlers Suffel Fördertechnik setzt bei der Einrichtung seiner Kundendienstfahrzeuge auf Bott. Das "Inventar" wird dabei individuell an die Wünsche und Bedürfnisse der Servicetechniker angepasst.

Wie gewinnt man einen Kunden? Durch eine gute Website? Einen überzeugenden Außendienst? Ein qualitativ hochwertiges Produktangebot? Alles richtig.

Bei der Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG fiel die Entscheidung, in Zukunft auf Bott als Fahrzeugeinrichter zu setzen. Anfangs jedoch zusätzlich aus einem weiteren Grund: Die Suffel-Serviceflotte im Raum Unterfranken, Rhein-Main und Rhein-Neckar ist ständig online mit ihrer Firmenzentrale in Aschaffenburg verbunden. Für die dazu eingesetzten Laptops benötigte Suffel einen schwenkbaren Laptoparm. Und die Bott GmbH & Co. KG bot dafür die praxisgerechteste Lösung.

Der Laptophalter stand also am Anfang der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Suffel als größtem Vertragshändler von Linde Material Handling und Bott aus Gaildorf. Nach Bereitstellung eines Probefahrzeuges im Jahr 2006 ergingen dann jedoch schnell auch Aufträge für komplette Einrichtungslösungen an den erfahrenen Hersteller von Betriebs- und Fahrzeugeinrichtungen.

Achim Klier, technischer Serviceleiter bei Suffel: "Das Musterfahrzeug von Bott hat uns damals auf Anhieb gefallen. Besonders überzeugt waren wir von der stabilen Befestigungstechnik, dem durchgängig sehr sicheren und qualitativ hochwertigen Status des Einrichtungsprogramms und den robusten, verschraubten Bodenplatten. Natürlich hat uns auch das Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt. Sonst wären wir nicht zu Bott gewechselt."

Mitte 2008 ist laut offizieller Verlautbarung nun bereits ein beachtlicher Teil der aktuell 161 Fahrzeuge umfassenden Suffel- Flotte mit Bott-Lösungen ausgestattet. Zur Flotte gehören Opel-Fahrzeuge vom Typ Movano, Vivaro, Zafira und Vectra.

Die Modelle Movano und Vivaro sind dabei als klassische Servicefahrzeuge bei Kunden mit Linde-Gabelstaplern und Lagertechnik-Geräten im Einsatz. Bei großer Fahrzeugvielfalt der Kunden fährt der Techniker Movano, bei festen Kunden mit einheitlichen Fahrzeugflotten eher Vivaro. Denn: je unterschiedlicher die Einsatzanforderungen, desto größer der benötigte Bestand an untergebrachten Werkzeugen und Ersatzteilen.

Grundsätzlich kann jeder Servicetechniker bei Suffel auf 22.000 Linde-Ersatzteile zurückgreifen. Diese werden online geordert und dann im "Nachtsprung" von einem der Suffel-Standorte ausgeliefert. Auf diese Weise gelingt es, das 24-Stunden-Serviceversprechen gegenüber dem Kunden auch tatsächlich einzuhalten und teure Stillstandzeiten der Stapler etc. auf ein Minimum zu reduzieren.

Mit Fahrzeugen vom Typ Zafira und Vectra sind die UVV-Techniker von Suffel unterwegs. UVV steht in diesem Fall für Unfallverhütungsvorschrift, für deren Überwachung die genannten Techniker bei Suffel die erforderliche UVV-Prüfung durchführen. Entsprechend müssen im Zafira und Vectra kaum Werkzeuge und Ersatzteile, dafür aber eine Reihe von Mess- und Prüfgeräten sachgemäß und äußerst sicher verstaut werden.

Diese Gerätschaften sind sehr sensibel. Ihre Unterbringung verlangte deshalb eine Sonderlösung, die Bott in Zusammenarbeit mit seinem Servicepartner, der Transporter-Systeme GmbH in Rödermark, sowie Stephan Klambauer, zuständig für Werkzeug und Inneneinrichtung bei Suffel, eigens für diesen Zweck entwickelt hat.

Harald Umkehr, Gebietsverkaufsleiter Fahrzeugeinrichtungen bei Bott: "Die UVV-Techniker arbeiten mit speziellen Messgeräten, die auf einer Ebene untergebracht sein müssen. Dementsprechend wurde ein besonderes Schranksystem erar-beitet, das dieser Anforderung Rechnung trägt."

Übergreifend ist es für Suffel Fördertechnik bei allen Einrichtungsvarianten sehr wichtig, dass die individuellen Wünsche und Bedürfnisse des einzelnen Servicetechnikers in die Lösungen mit einfließen können. "Wir leasen unsere Fahrzeuge nicht, sondern kaufen sie. Entsprechend müssen unsere Servicetechniker durchschnittlich sieben Jahre mit ihrem Servicefahrzeug zufrieden sein. Die Tatsache, dass jeder einzelne Techniker seine persönliche Wunscheinrichtung realisieren kann, trägt wesentlich dazu bei, dass das auch funktioniert", erklärt Achim Klier.

Geplant werden sämtliche Einrichtungsvarianten bei Bott anhand des Planungsprogramms Configura. Harald Umkehr: "Configura verschafft uns einen klaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Mit diesem Programm können wir Kundenwünsche unkompliziert und sehr anschaulich vor Ort beim Kunden präsentieren."

Eine ganze Reihe von individuellen Kundenwünschen ist längst umgesetzt und bewährt sich seitdem im täglichen Einsatz. So beispielsweise das im Opel Movano zum Einsatz kommende Regalsystem. Durch seine Positionierung an der seitlichen Schiebetür können sogar ungewöhnlich schwere Materialien und Werkzeuge bequem und somit rückenschonend aus dem Stand ein- und ausgeladen werden. Zudem wurde auf Kundenwunsch die komplette Einrichtung im Rüsselsheimer Transporter um einige Zentimeter zurückgesetzt, um direkt hinter der Flügeltür Stauraum für eine Palette zu schaffen.

Langweilig wird die Geschäftsbeziehung zwischen Suffel und Bott auf jeden Fall nie. Denn jeder neue Auftrag ist eine neue, spannende Herausforderung für den Betriebs- und Fahrzeugeinrichter aus Baden-Württemberg. Und dass es weitere Herausforderungen für Bott geben wird, ist für Achim Klier von Suffel bereits klar: "Im Moment gibt es bei Suffel ein extremes Wachstum. Entsprechend wird dann natürlich auch die Serviceflotte unserer Techniker sicher weiter wachsen." RED

Ladungssicherung

Das häufig vernachlässigte Thema Ladungssicherung ist

nicht nur ein Thema für Lkw- und Transporter-Fahrer.

Klaus S., Außendienstler eines Industriewartungsunternehmens, war mit seinem Firmenkombi auf dem Weg zu einer Einsatzstelle, um einem Mitarbeiter den erforderlichen Industriereiniger (schwach ätzend, Gefahrgutklasse 8) zu übergeben. Die vier Kunststoffkanister mit je 20 Liter Inhalt hatte er im Kofferraum lose verstaut.

Plötzlich bremste der Vordermann wegen eines großen, auf der Fahrbahn liegenden Kantholzes stark ab. Herr S. musste eine Vollbremsung einleiten. Dabei rutschten die Kanister in Fahrtrichtung und wurden durch die Rückbank unsanft aufgehalten. Durch die Aufprallwucht gab einer der Kanisterverschlüsse nach, der Kaltreiniger spritzte im Wageninnenraum herum und benetzte dabei seine Kleidung und freien Hautpartien.

Herr S. erlitt Verätzungen zweiten Grades. Der Fahrzeuginnenraum wies ebenfalls Verätzungsschäden auf, die eine neue Innenausstattung erforderlich machten. Materieller Schaden: rund 5.000 Euro. Der Unfall wurde als Arbeitsunfall betrachtet, die Leistung jedoch von der Berufsgenossenschaft bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes und der möglichen Ursachen vorenthalten.

Dieser Unfall ist sicher nicht alltäglich, aber jeden Tag werden solche Ladungen in Pkw ungesichert transportiert. Es hängt vom Zufall ab, ob ein solcher Schaden eintritt oder nicht.

Der Gesetzgeber macht jedoch klare Vorgaben, wie die Ladung insbesondere Gefahrgüter auf Ladeflächen oder im Kofferraum zu sichern ist. Gemäß § 22 StVO ist die Ladung so zu sichern, dass sie weder bei Vollbremsungen oder Ausweichmanövern verrutschen, umfallen, verrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

Der § 22 StVO richtet sich grundsätzlich an alle am Transport beteiligten Personen. In diesem "Grundparagrafen" sind seitens des Gesetzgebers klare Vorgaben gemacht worden. Darüber hinaus beinhaltet die Verwaltungsvorschrift zum § 22 StVO im Absatz 3 das klare Verbot, u. a. Kanister ungesichert auf der Ladefläche oder im Kofferraum zu befördern.

Für den Einsatz der geeigneten Sicherungsmittel und die Art und Weise der Ladungssicherung sind gemäß § 22 StVO die anerkannten Regeln der Technik, u. a. die VDI-Richtlinien, zu beachten. Da es sich bei dem Ladegut um Gefahrgut gehandelt hat, gelten darüber hinaus die Bestimmungen der Anlage A, Teil 7, Kapitel 5.7.1 des ADR. Dort werden zusätzlich konkrete Vorgaben zur Ladungssicherung von Gefahrgütern gemacht. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird mit einem Bußgeld von 300 Euro geahndet.

Auch die Ausrüstungspflicht mit den Sicherungsmitteln ist bußgeldbewährt im Gefahrgutrecht verankert. Stellt z. B. der Halter des Fahrzeuges die erforderlichen Sicherungsmittel nicht zur Verfügung, wird dieses Versäumnis mit einem Bußgeld von 800 Euro geahndet. Da durch die nicht mögliche Ladungssicherung auch eine Verätzung der Haut von Herrn S. eingetreten war, steht hier ein zusätzliches Verschulden im strafrechtlichen Sinne im Raum. Durch die Verätzungen kam es zu einem mindestens fahrlässig verursachten körperlichen Schaden der möglicherweise eine Körperverletzung im Sinne des § 223 darstellt. Verantwortlich wäre in diesem Fall der Niederlassungsleiter oder die beauftragte Person.

Moderne Fahrzeuge verfügen fast immer über mindestens vier Zurrpunkte im Kofferraum. In Verbindung mit Spanngurten oder Sicherungsnetzen ist es leicht möglich, die mitgeführte Ladung ausreichend zu sichern. In diesem Fall wäre zwar der Unfall nicht zu vermeiden gewesen, aber die Folgen wären sicher nicht so schwerwiegend ausgefallen. RED

Kurzporträt: Suffel Fördertechnik

Das mittelständische Familienunternehmen mit Stammsitz in Aschaffenburg-Nilkheim wurde 1962 gegründet und ist heute der größte Vertragshändler von Linde Material Handling, Europas führendem Hersteller von Gabelstaplern und Lagertechnik-Geräten. Mit über 400 Mitarbeitern und weiteren Standorten in Aschaffenburg-Leider, Hofheim-Wallau und Viernheim vertreibt Suffel die gesamte Linde-Produktpalette. Suffel betreut nach eigenen Angaben rund zwölf Prozent des deutschen Flurförderzeugmarktes und verkauft jährlich über 1.700 neue und rund 2.000 gebrauchte Flurförderzeuge mit elektro- oder verbrennungsmotorischem Antrieb.

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