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Neu gefördert, frisch bewertet

07.06.2021 06:00 Uhr

Zuerst Starthilfe, dann schwarzer Peter: Für den Handel mit Elektroautos ist die Förderprämie ein zweischneidiges Schwert. Wer will einen gebrauchten Stromer, wenn bis 2025 viel für einen neuen spricht?

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Martin Weiss, Leiter der DAT-Marktbeobachtung, hat es kürzlich auf den Punkt gebracht: "Für gebrauchte Elektromobile fehlen Kauf- oder Nutzungsanreize, die dafür Sorge tragen, dass das aktuell am Neuwagenmarkt entstehende Volumen entsprechend weitervermarktet wird." Der Markt benötigt eine durchdachte Strategie, die so manchen gebrauchten Stromer per se aus der Masse der frühzeitig Gealterten heraushebt.

Nur kurzfristige Ziele erreicht

Die gesetzlich verordnete Rabattierung hat im Vorjahr trotz pandemischer Schwierigkeiten bei den Neuzulassungen einen Boom unter E-Fahrzeugen und gleichzeitig die beabsichtigte Absenkung der vorgeschriebenen CO2-Werte erreicht.

Erst nachträglich wurden Kauf und Leasing von gebrauchten Elektrofahrzeugen in das Förderprogramm des Bundes aufgenommen - junge Gebrauchte, Vorführwagen aus dem Handel oder junge ehemalige Mietwagen, für die noch keine staatliche Förderung beantragt wurde. Seit dem 16. November 2020 ist die neue "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" in Kraft, wonach unter entsprechenden Voraussetzungen Käufer eines zum zweiten Mal im Inland zugelassenen Stromers oder Hybridfahrzeugs eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) erhalten können - soweit das Fahrzeug bestimmte Kriterien erfüllt. Werden sie alle eingehalten, vergibt das Amt bei positiver Prüfung die Förderprämie.

Damit ein bundesweit einheitlicher Prozess möglich ist, wurde die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) als neutrale Dateninstanz der automobilen Wirtschaft damit beauftragt, die Bundesbehörde aktiv bei der Definition förderfähiger Gebrauchtfahrzeuge zu unterstützen. Die DAT organisiert diese Aufgabe mit Hilfe der in ihrer Expert-Partner-Organisation zertifizierten Kfz-Sachverständigen.

"State of health" von Batterien

Falls das Fahrzeug eines der Kriterien nicht erfüllt, gilt es, die technische Seite - insbesondere den sogenannten "State of health (Soh)" der wichtigsten Komponente, der Batterie, nachzuweisen. Bestenfalls sogar eine Lebensdauervorhersage zu treffen. Denn Verschleiß und Wertverlust hängen von Fahrstil, Anzahl der Schnellladevorgänge und Temperaturschwankungen ab.

"Um eine zuverlässige Aussage über die Lebensdauer einer Lithium-Ionen-Batterie treffen zu können, muss man zwei Arten der Lastprofile untersuchen - kalendarische und zyklische", weiß Lennart Hinrichs, Commercial Director von Twaice. Das 70-köpfige Software-Unternehmen entwickelt unter anderem Beurteilsverfahren zur Batterielebensdauer und arbeitet mit verschiedenen OEMs zusammen. "Datenschnipsel nützen dabei wenig. Als Erstes ist es wichtig, die Kapazität der Batterie zu kennen." Nicht ganz einfach - denn Herstellerangaben können von tatsächlichen Kapazitäten abweichen.

Um den Verschleiß zu kompensieren und Reichweiten zu sichern, werden Kapazitäten teilweise erst später freigeschaltet. "Ohne dies validiert zu haben, ist davon auszugehen, dass jeder Hersteller dort mit Sicherheitsmargen arbeitet", erklärt Hinrichs. Dass eine fitte Batterie und der erzielte Restwert im Zusammenhang stehen, zeigt die Firma anhand einer Simulation, die die Batterielebensdauer dreier Kompakt-Stromer mit unterschiedlichen Fahrstilen und Ladeparametern vergleicht. Es zeigte sich hierbei ein Unterschied des State-of-health des Akkus von fünf Prozent. Die Soh-Werte variierten nach drei Jahren im Einsatz zwischen 93 und 98 Prozent, was gleichzeitig beim Restwert 450 Euro ausmacht (siehe Grafik S.16).

Zertifikat für den Akkuzustand

Während Twaice zur Marktreife eines aussagekräftigen Batterie-Soh-Tests derzeit noch keine konkreten Angaben machen möchte, bietet ein Start-up aus Österreich bereits ein fertiges Produkt an: Aviloo, das sind rund 25 Mitabeiter aus Wiener Neudorf unter der Leitung von Wolfgang Berger und Nikolaus Mayerhofer.

2018 hatten die beiden Tüftler mit der Inhouse-Entwicklung ihrer Batterieanalyse-Software begonnen, jetzt ist ihre kompakte Aviloo-Box, die ein wenig an eine Taschenlampe erinnert und an die OBD-Schnittstelle angeschlossen wird, bereits fertig und im Einsatz. Auf ihrer Website bieten Berger und Mayerhofer die cloudbasierte Batterie-Diagnose samt des neuartigen Soh-Zertifikats herstellerübergreifend an - Kostenpunkt: 180 Euro.

Allerdings ist zur Erstellung ein kompletter Entladezyklus nötig, was in der Praxis drei bis vier Stunden Zeit benötigt. Die während der Fahrt aufs Handy übertragenen Datensätze aus der Box werden zwecks Vergleichbarkeit auf eine Temperatur von 20 Grad normiert.

Förderung für junge gebrauchte Stromer: Was benötigt wird und wie die Förderung dann vonstatten geht

Ein DAT-Gutachten, in dem die Rahmenparameter der Förderfähigkeit eines gebrauchten Elektrofahrzeuges revisionssicher festgehalten werden (Kosten: 29 Euro, eventuell können Anfahrts- oder andere Bearbeitungskosten hinzukommen), ist bei einem Kfz-Sachverständigen der Expert-Partner-Organisation der DAT erhältlich. Im Gutachten werden alle notwendigen Parameter zur Förderfähigkeit erfasst, darunter der Kilometerstand und der ehemalige Listenneupreis, ebenso das Datum der Erstzulassung sowie alle Serien- und Sonderausstattungsmerkmale. Bei Letzteren sollten Antragssteller genau hinsehen - das Bafa unterscheidet zwischenmobilen und fest verbauten Sonderausstattungen: Mobile Sonderausstattungen sind ein Satz Winter- oder Sommerräder, ein Ladekabel oder sonstige, nicht fest verbaute Sonderausstattungen sowie immaterielle Ausstattungen wie auch aufpreispflichtige Garantieverlängerungen - und gemäß den Vorgaben des Bafa nicht Bestandteil des DAT-Gutachtens sind.- Der Gebrauchtwagen muss in der Bafa-Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge gelistet und darf nicht bereits gefördert worden sein.- Das Fahrzeug darf erstmals am 4. November 2019 oder später in Deutschland oder einem anderen EU-Land zugelassen sein.- Der Gebrauchtwagen darf maximal zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein und höchstens 15.000 Kilometer Laufleistung aufweisen.- Der Kaufpreis darf den maximalen Schwellenwert - 80 Prozent des damaligen Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung) abzüglich der Herstellerprämie - nicht überschreiten.- Es gelten die Fördersätze für Pkw-Nettolistenneupreise von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro. Diese betragen für rein batteriebetriebene Pkw 5.000 Euro (Bundesanteil) plus 2.500 Euro Herstelleranteil (netto). Für Plug-in-Hybride beträgt der Bundesanteil 3.750 Euro, hinzu kommen 1.875 Euro (netto) Herstelleranteil.

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