Reform der THG-Quote: Strengere Ziele kommen

13.05.2026 07:02 Uhr | Lesezeit: 4 min
kleine Pflanzen auf Erde mit einer bepflanzten Erde
Das neue Gesetz schafft erstmals eine eigene Quote für "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" wie grünen Wasserstoff oder E-Fuels.
© Foto: Antony Weerut/stock.adobe.com

Die THG-Quotenregelung wird strenger. Der entsprechende Gesetzentwurf hat nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert. Demnach müssen Mineralölkonzerne ihre CO2-Emissionen stärker senken. E-Autofahrer könnten finanziell profitieren.

Die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe wird grundlegend reformiert. Der entsprechende Gesetzentwurf hat nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert. Demnach müssen Mineralölkonzerne ihre CO2-Emissionen stärker senken: die THG-Quote steigt von zwölf Prozent im Jahr 2026 schrittweise auf 65 Prozent bis 2040. Jede nicht eingesparte Tonne des Klimagases muss über den Erwerb von Zertifikaten kompensiert werden. Biokraftstoffe, synthetische E-Fuels oder erneuerbarer Ladestrom können dabei angerechnet werden.

Mindestanteil von erneuerbaren Kraftstoffen wird erhöht

Das Gesetz schafft erstmals eine eigene Quote für "erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs" wie grünen Wasserstoff oder E-Fuels und erhöht den Mindestanteil dieser Produkte bis 2040 auf zehn Prozent. Gleichzeitig wird die Quote für Biokraftstoffe aus organischen Reststoffen ab 2026 verdoppelt und bis 2040 auf neun Prozent gesteigert. Doppelte Anrechnungsmöglichkeiten entfallen.

Neu sind zudem strengere Regelungen zur Marktüberwachung und Betrugsprävention: Ab 2027 dürfen erneuerbare Kraftstoffe nur noch angerechnet werden, wenn staatliche Vor-Ort-Kontrollen möglich sind. Damit soll vor allem die Einfuhr und betrügerische Anrechnung von chinesischen Biokraftstoffen aus Palmöl verhindert werden. Zentral bleibt der Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen. Energie für Elektrofahrzeuge wird weiterhin pauschal angerechnet, für E-Lkw und E-Busse erhöht sich der Anrechnungsfaktor ab 2027 von drei auf vier.

E-Auto-Fahrer können profitieren

E-Autofahrer könnten von der Neuregelung schon im laufenden Jahr tendenziell profitieren. Waren zuletzt die erzielbaren Zahlungen aus der THG-Quote stark zurückgegangen, könnten sie sich nun zumindest stabilisieren, möglicherweise auch erhöhen. Denn die neuen gesetzlichen Vorgaben verschärfen den Erfüllungsdruck für Mineralölunternehmen, gleichzeitig wird die Möglichkeit zum Betrug mit Bio-Kraftstoffen eingeschränkt. E Autohalter sollten aber weiterhin die Konditionen der verschiedenen Anbieter vergleichen und die Marktentwicklung im Auge behalten.


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