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THG-Prämie: Firmen müssen versteuern

26.07.2022 10:58 Uhr | Lesezeit: 5 min
THG Quote
© Foto: vegefox.com / stock.adobe.com

Von der Treibhausgas-Minderungsquote (THG) profitieren Halter von Elektrofahrzeugen – egal, ob Unternehmen oder Privatpersonen. Die THG-Quote soll den Hochlauf der Elektromobilität unterstützen.

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Finanziert wird die THG-Quote von Unternehmen, beispielsweise aus der Mineralölbranche. Sie wurden verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu kompensieren und den Kompensationsbetrag an E-Fahrer über Zwischenhändler auszahlen – wenn die Nutzer der E-Autos die THG-Quote beantragen. Pro Elektroauto "verdienen" die Halter meist mehr als 300 Euro im Jahr – abhängig vom Dienstleister, der die Abwicklung übernimmt. Der Prozess gelingt über unzählige THG-Quotenhändler, die sich auf dem Markt tummeln.

Was viele nicht wissen: "Das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung an der THG-Quote hat im Gegensatz zur staatlichen BAFA-Prämie keine zeitliche Abhängigkeit. Es gibt keine Mindesthaltedauer oder ähnliches, um die THG-Prämie für sich zu beanspruchen. Die THG-Quote kann also prinzipiell sogar bei einer Tageszulassung beantragt werden. Insbesondere für viele Fuhrparkbetreiber ist das noch ein echter Geheimtipp, welcher den Umstieg auf Elektromobilität zusätzlich attraktiver gestaltet. Denn bei einem Fahrzeugwechsel kann die THG-Prämie direkt erneut für das neue Fahrzeug beantragt werden, auch wenn das am 27. Dezember ist. Somit können Unternehmen, welche auf Elektromobilität setzen, die Leasingrate der Elektroautos querfinanzieren und den Business Case optimieren", sagt Marc Schubert von Elektrovorteil.de, die zudem eine spezielle Software für Fuhrparkbetreiber zur Vereinfachung der THG-Prozesse anbieten.

Auch E-Roller wie der Seat Mó sind prämienwürdig. Der Anmeldevorgang dauert pro Fahrzeug meist keine fünf Minuten. Die Auszahlung nimmt hingegen oft Monate in Anspruch. Nach Experten-Schätzungen beantragt derzeit nicht einmal die Hälfte der E-Auto-Halter die THG-Quote. Wird diese nicht vom Halter in Anspruch genommen, verkauft sie die Bundesregierung und nimmt den Erlös in den Bundeshaushalt mit auf – immerhin eine sozialverträgliche Art. Wichtig: Der Staat hält bei gewerblichen Zulassungen in jedem Fall die Hand auf, denn der erhaltene Betrag muss als Betriebseinnahme versteuert werden.

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