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THG-Quote und THG-Prämie: Was Unternehmen bei Firmenwagen beachten müssen

29.01.2024 15:26 Uhr | Lesezeit: 4 min
THG-Prümie und THG-Quote Cartoon
THQ-Quote und THG-Prämie - das sollten Fuhrparkleiter beachten.
© Foto: Autoren-Union Mobilität/Goslar Institut

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Die THG Quote für Elektromobilität, auch Treibhausgasquote genannt, bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen, eine bestimmte Menge an Treibhausgasemissionen (THG) zu reduzieren. Mineralölunternehmen müssen gemäß gesetzlicher Vorschriften ihre Treibhausgasemissionen auf eine bestimmte Tonnenzahl begrenzen. Sollten sie diese Menge überschreiten, müssen sie eine Strafe zahlen. Alternativ können sie Verschmutzungsrechte von Dritten erwerben. Um diesen Handel zu vereinfachen, übernehmen spezielle Vermittler den Kauf von Zertifikaten von E-Auto-Haltern, Fuhrparks und Flotten und bieten sie gebündelt an. Zu den Anbietern zählen verschiedene Unternehmen wie Automobilclubs wie der ADAC, Energieversorger, E-Mobilitätsdienstleister, Versicherungen wie die HUK sowie zahlreiche spezialisierte Unternehmen.

Im Kontext von Firmenwagen bedeutet dies, dass Unternehmen eine bestimmte Menge an THG einsparen müssen, die durch ihre Fahrzeugflotte verursacht wird. Mit dem Verkauf der THG-Quote des vollelektrischen Firmenwagens (Plug-in-Hybride und Hybride sind ausgenommen) können Flottenbetreiber seit 2022 Geld verdienen - das eingesparte CO2 bei vollelektrischen Fahrzeigen wird also sozusagen "weiterverkauft".

THG Quote: Gesetzliche Grundlage und Berechnung

Die Regulierung der CO2-Emissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Europa erfolgt durch die EU-Verordnung 2019/631. Mit dieser Verordnung werden die CO2-Ziele für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf minus 15 Prozent für das Jahr 2025 und auf minus 37,5 Prozent bzw. bei leichten Nutzfahrzeugen auf minus 31 Prozent für das Jahr 2030 gegenüber dem WLTP-Zielwert im Jahr 2021 weiter verschärft. Das Flottenverbrauchsgesetz ist ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030.


THG Quote: Berechnung und Höhe

Die Höhe der THG Quote hängt von der Größe und Art der Fahrzeugflotte ab. Je größer und emissionsintensiver die Flotte ist, desto höher ist die Quote. Unternehmen müssen ihre Fortschritte bei der Erreichung der THG Quote jährlich an die Bundesregierung melden.Die THG Quote für Fuhrparks muss als zusätzliche Abgabe auf die Kfz-Steuer entrichtet werden. Diese Abgabe richtet sich nach der Höhe der THG Quote und dem durchschnittlichen CO2-Ausstoß der Fahrzeuge in der Flotte.

Die Höhe der Prämie für das Elektroauto ist unabhängig von

  • Art der Nutzung (ob Dienstwagen oder privat genutztes Auto) 
  • Größe und Alter des Fahrzeugs 
  • der Jahresfahrleistung
  • der verbrauchten Energie 

Um die THG Quote zu beantragen, müssen Unternehmen ihre Fahrzeugflotte registrieren und ihre Emissionsdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermitteln. Das KBA berechnet dann die THG Quote und gibt sie an das Unternehmen weiter. Für 2023 kann eine THG Prämie in Höhe von 300 Euro (E-Nfz: 450 Euro, E-Bus: 11.000 Euro) beantragt werden.

THG Prämie:Definition

Die THG-Prämie gibt es nicht. Es gibt jedoch eine sogenannte Innovationsprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die eine höhere Reichweite als 50 km haben. Diese Prämie kann für bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden und kann auch von Unternehmen beantragt werden. Dieser Zuschuss ist also eine finanzielle Unterstützung für Halterinnen und Halter von rein batterieelektrischen Fahrzeugen (E-Auto, E-Leichtnutzfahrzeug oder E-Bus) und wird aus der THG-Quote finanziert.

THG Prämie:Höhe und Beantragung

Die Prämie kann von jeder Fahrzeughalterin und jedem Fahrzeughalter - also auch Fuhrparks - eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs beantragt werden¹. Die Höhe der Prämie ist abhängig von der Höhe der THG-Quote und wird jährlich neu festgelegt. Die THG-Prämie kann jedes Jahr beantragt werden. Anspruchsberechtigt ist die beziehungsweise der im Fahrzeugschein eingetragene Halterin oder Halter¹. Für Hybrid-Autos oder Plug-In-Hybride gibt es leider keine THG-Prämie. Und: Für Dienstwagen muss die Prämie versteuert werden.

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