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Kfz-Versicherung: Raus aus dem Kontrakt – so klappt es!

15.04.2024 09:35 Uhr | Lesezeit: 4 min
Kfz-Versicherung: Raus aus dem Kontrakt – so klappt es!
© Foto: Prof. Hannes Brachat

Immer weniger Flotten können vom Preiskampf der Assekuranzen am Jahresende profitieren, denn der reguläre Kündigungstermin wird verstärkt über das ganze Jahr verteilt. Was also tun?

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Von den Rabattaktionen im Herbst können immer weniger Flotten partizipieren. Das geht aus einer umfassenden Marktbefragung hervor, die der Autoflotte vorliegt. Insgesamt wurden 76 Versicherer befragt, die in Deutschland eine Kfz-Versicherung anbieten. Danach verteilen mittlerweile 46 Autoversicherer die sogenannte Hauptfälligkeit der Police über das ganze Jahr.

Das sind über 60 Prozent aller Assekuranzen, die an der Umfrage teilnahmen. Bezogen auf die versicherten Fahrzeuge sind es sogar über 70 Prozent. Und nur noch 20 Anbieter, und damit eine Minderheit, halten an der alten Hauptfälligkeit zum Jahreswechsel fest. Zehn Versicherer verweigerten die Antwort oder reagierten auf unsere Anfrage nicht.

Für viele Kunden gibt es somit eine gravierende Änderung bei ihrer Kfz-Versicherung. Betroffen sind auch Flottenpolicen von Unternehmen. Der Starttermin des Versicherungsschutzes ist dann auch der Zahl- und Kündigungstermin im nächsten Jahr. Lange Jahre hatten die Autoversicherer für alle Verträge immer die Hauptfälligkeit auf den 1. Januar des Jahres festgelegt. Bis zu diesem Termin gab es bei unterjährigem Start der Police eine Zwischenrechnung. Nun jährt sich für viele Autobesitzer der Schutz mitten im Jahr.

Viele unterjährige Verträge

Regulär können Kfz-Versicherungen einen Monat vor Hauptfälligkeit gekündigt werden. Bisher war der Stichtag häufig der 30. November. Das ist aber nun oft hinfällig. Wer regulär kündigen will, muss in seinen Vertrag schauen und mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit kündigen. Der Marktbeobachter Nafi hat festgestellt, dass rund 31 Prozent aller bestehenden Verträge unterjährig sind. "Bei Kunden, die auf unserem Vergleichsportal selbst rechnen, gilt das sogar schon für 43 Prozent der Kfz-Policen", stellt die Nafi-Versicherungsmathematikerin Ivana Höltring fest.

Ein Grund: Vor allem Direktversicherer, die ihre Policen online verkaufen, haben frühzeitig damit begonnen, die Hauptfälligkeit über das ganze Jahr zu verteilen. So bietet etwa die Allianz Direkt nur Verträge an, die ab Abschluss zwölf Monate laufen und sich automatisch verlängern. Daher hat der Versicherer einen fast 100-prozentigen Bestand an unterjährigen Verträgen. Allein wenn der Kunde die Police zum 1. Januar abschließt, gilt der alte Stichtag auch bei der Allianz Direkt.

Betriebsgeheimnis

Je nach Versicherer gibt es sehr große Unterschiede beim Bestand von unterjährigen Verträgen. So reicht die Spanne von vier Prozent bei der Signal Iduna, über elf Prozent bei der Alte Leipziger, 42 Prozent beim HDI bis zu 75 Prozent bei der Bavaria Direkt. Bei vielen Versicherern ist der Bestand an unterjährigen Verträgen aber ein streng gehütetes Geheimnis.

Das gilt beispielsweise für den Marktführer, den HUK-Coburg-Konzern. Auch die Allianz Versicherung, zweitgrößter Kfz-Versicherer, will diese Daten nicht preisgeben. "Wir spüren den Trend zur unterjährigen Hauptfälligkeit aber schon in unseren Beständen", heißt die nebulöse Antwort aus München. Die Entwicklung hat längst den gesamten Markt erreicht. So hat Ende 2023 die DEVK die unterjährige Hauptfälligkeit eingeführt. Der R+V-Konzern mit seiner Tochter Kravag, die für gewerbliches Geschäft zuständig ist, prüft derzeit, ob man eine unterjährige Hauptfälligkeit in der Zukunft anbieten will. Auch die WGV beobachtet den Markt.

Autoversicherer: Viele Anbieter wollen Kündigungs-Stichtag 30. November vermeidenVersicherer Hauptfälligkeit Kfz-Vertrag abweichend zum 1.1. Bestand ­unterjähriger Verträge in Prozent Flotten-Policen im ­Angebot Flotten-­Policen auch ­unterjährig Anzahl der versicherten Fahrzeuge (15) Fußnote
Bis zu 40 Prozent Unterschied

Für alle, deren Hauptfälligkeit schon mitten im Jahr liegt, gilt: Sie können nicht mehr vom regelrechten Schlussverkauf profitieren. So "trommeln" im Herbst regelmäßig Vergleichsportale, wie Check24, Verivox und Finanztip oder Verbraucherschützer, wie die Stiftung Warentest, die Autoversicherung zum 30. November zu wechseln. Seit Jahren gibt es ein hohes Preisgefälle. Und das bleibt trotz der Prämien­erhöhungen auch in diesem Jahr.

Der Rückversicherer Gen Re rechnet mit Unterschieden von bis zu 40 Prozent für einen Schutz mit vergleichbarer Leistung. Vielfach senken Assekuranzen im scharfen Wettbewerb des Jahresschlussverkaufs ihre Prämien, um Kunden zu gewinnen. Künftig können davon immer weniger profitieren. Vor allem, wenn die Prämien sinken und nur die reguläre Kündigung einen Wechsel zu einem günstigen Anbieter erlaubt.

Kfz-Versicherung: Vergleich lohnt jetzt

In diesem und auch im nächsten Jahr dürfte dies aber für keinen Autobesitzer zum Problem werden. Denn die Prämien in der Autoversicherung müssen deutlich angehoben werden. Grund ist die sogenannte Schadeninflation. Wegen höherer Ersatzteil- oder Arbeitskosten in Werkstätten sind Reparaturen deutlich teurer geworden. Das führt für die Versicherer zu höheren Ausgaben, die sie 2024 an ihre Kunden weitergeben.

"Alle Versicherten müssen mit Preisanstiegen rechnen. Die Anbieter erhöhen unterschiedlich stark. Ein Tarif, der letztes Jahr günstig war, muss es dieses Jahr nicht sein. Gerade jetzt lohnt ein Preisvergleich", sagt Beate Kathrin Bextermöller, Projektleiterin Autoversicherung bei der Stiftung Warentest.

Steigt die Prämie, haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt einen Monat ab Eingang der höheren Rechnung - auch wenn diese wegen einer unterjährigen Hauptfälligkeit mitten im Jahr eintrudelt. Ganz wichtig: "Es kommt nicht auf den Gesamtbetrag an. Der Kunde hat ein Wahlrecht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht, minimal steigt, kann der gesamte Vertrag gekündigt werden, auch wenn gleichzeitig die Vollkasko günstiger wird", erläutert Ulrich Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.

Aktuell dürfte es für die Branche somit wichtiger werden, möglichst viele Kunden unterjährig zu versichern und so vom scharfen Wettbewerb am Jahresende wegzubekommen. Denn: "Hauptauslöser für eine Auseinandersetzung mit der Kfz-Versicherung ist der Wunsch nach einer preislichen Verbesserung", heißt es in der "Customer Journey: Kfz-Versicherungs-Wechsel 2022" des Beratungshauses "Heute und Morgen". "Mediale Hinweise" zum Wechsel-Stichtag sind laut den Marktbeobachtern immer häufiger Treiber einer Wechsel-intention.

Kfz-Versicherung: Flottenprämien ganz vorn

Nach neuesten Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Frühjahr 2024 hat sich die Situation in der Autoversicherung nochmals verschlechtert. Die Schadenkostenquote (Combined Ratio) liegt insgesamt nun bei 110 Prozent.

Das sind zwei Prozentpunkte schlechter als die bisherige Hochrechnung. Wesentlicher Grund ist die Kaskoversicherung. Hier gehen die Experten nun davon aus, dass die Vollkasko eine extrem schlechte Schadenquote von 121 Prozent ausweist und die Teilkasko dann bei 105 Prozent liegen wird.

Die technische Gewinnschwelle von 100 Prozent ist somit in weite Ferne gerückt. Das gilt auch für die Flottenversicherung mit einer Combined Ratio von 112 Prozent. Dabei stiegen die Prämien für den Flottenschutz mit sieben Prozent in 2023 am stärksten. Eine weitere deutliche Prämienrunde steht an.

Da die Branche 2023 die Prämien insgesamt lediglich um rund vier Prozent gesteigert hat, "fährt" sie weiterhin tief in den roten Zahlen. Marktführer HUK-Coburg geht davon aus, dass erst 2026 die Schaden-Kosten-Quote wieder die Gewinnschwelle von unter 100 Prozent erreicht.

Kfz-Versicherung: Verwaltungsaufwand steigt

Unterjährig laufende Verträge sind auch bei Flotten-Policen möglich, wie die Umfrage zeigt. 25 Gesellschaften bieten dies an. Vielfach aber nur auf Wunsch der Kunden. So bestätigt eine R+V-Sprecherin: "Im Individualgeschäft können unterjährige Verträge über Rahmenverträge auf ausdrücklichen Kundenwunsch vereinbart werden." Bei der Axa gilt das nur für Kleinflotten "bis zehn ziehende Fahrzeuge". Die Gothaer betont, dass unterjährige Verträge im Flottenbereich noch ganz selten sind. Nach Erkenntnis des Volkswohl-Bundes wollen Unternehmen mit Flotten meist keine unterjährige Fälligkeit, weil bei allen Einzelverträgen der Zahltag identisch sein soll. Ein solcher gemeinsamer Zahltag lässt sich aber auch über einen Rahmenvertrag steuern. Die Hauptfälligkeit für alle Flottenfahrzeuge kann durchaus mitten im Jahr sein.

Unternehmen mit einem Fuhrpark sollten aber unbedingt prüfen, wie die Hauptfälligkeit bei ihrem Versicherer geregelt ist. Gibt es eine Verteilung über viele Termine im Jahr, steigt der Verwaltungsaufwand. Vielfach haben diese Unternehmen gar keine Flottenversicherung abgeschlossen, sondern versichern die Fahrzeuge noch einzeln. Zudem sollen nach Einschätzung von Experten noch immer die meisten Fuhrparkunternehmen mit einem sogenannten Ausschließlichkeitsvermittler einer Assekuranz arbeiten. Dann wird es schwierig, höhere Prämien zu vermeiden.

Denn ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nicht vorgesehen. Teilweise sind die Fuhrparks aber sogar bei verschiedenen Kfz-Versicherern unter Vertrag und weisen einen unterschiedlichen Schutz auf. Dass sollten Unternehmen unbedingt ändern. Die Lösung: eine Flotten-Police aus einer Hand. Sie bringt erhebliche Kosten- und Verwaltungsvorteile (siehe Kasten S.13).


Kfz-Versicherung: Zweistelliges Prämienplus

Vor allem Unternehmer müssen für 2024 in der Kfz-Versicherung mit höheren Prämien rechnen. Fast alle Flottenverträge dürften neu verhandelt werden, so der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). Ein "harter Markt" bestimmt derzeit die Lage. "Das ist der neue Normalzustand", sagt BDVM-Vizepräsident Thomas Haukje. In der Flottenversicherung starten die Erhöhungen oft sogar bei zehn Prozent. "Hier sind sich die Erst- und Rückversicherer einig", so Haukje. Diese Prämiensteigerungen würden aber nur für "gut verlaufende" Flotten gelten. Flotten mit einer schlechten Schadenquote von 150 oder 200 Prozent müssten mit ganz anderen Erhöhungen rechnen. Die Schadenquote beschreibt die Relation zwischen den Schadenaufwendungen zu den Versicherungsbeiträgen ohne Versicherungssteuer (Schadenaufwendungen / bisher gezahlte Nettoprämie x 100 = Schadenquote in Prozent).

In der Regel wird die Schadenquote für die letzten drei Jahre ermittelt, um einen geglätteten Durchschnitt zu erhalten. Zudem werden besonders teure Schäden herausgerechnet. Unternehmen, die ihren Fuhrpark nicht in einer Flottenpolice abgesichert haben, müssen laut BDVM mit Erhöhungen von zehn bis 18 Prozent für die einzelnen Firmenwagen rechnen. Verhandlungen wären dann nicht üblich. Der Versicherer teilt die Erhöhung lediglich mit. Die Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Kfz-Versicherung Frühzeitige Ausschreibung

Laut BDVM-Mann Haukje würden je nach Assekuranz im Vergleich zum Vorjahr zwischen zwei- bis fünfmal so viele Flotten am Markt ausgeschrieben, um einen neuen Rahmenversicherungs-Vertrag zu erhalten. Das führe zu einer Engpasssituation, denn die Versicherer wären für diese Situation personell vollkommen unterbesetzt. "Und man kann einen Flottenvertrag nicht einfach einmal um einen Monat verlängern", erläuterte Haukje.

Der BDVM rät Unternehmen, sich frühzeitig im Jahr um eine Ausschreibung zu kümmern. Grund: Sowohl bei den Assekuranzen als auch bei den Versicherungsmaklern gibt es Personalmangel. "Wir haben seit langer Zeit ein großes Problem mit kompetenten Ansprechpartnern", stellt BDVM-Vizepräsidentin Julie Schellack fest. Die Versicherer würden vereinbarte Qualitätsstandards, etwa Rückmeldequoten, längst nicht mehr einhalten.

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